Werden in Österreich künftig beide Elternteile ihre Kinder betreuen dürfen?

Wäre es nicht schön, wenn sich Mama und Papa trennen und den Kindern trotzdem beide Elternteile bleiben würden. Dadurch hätte jeder Elternteil die Möglichkeit , sein in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiertes Recht auf Familienleben zu leben, seine Kinder zu erziehen und ihnen ihre Werte, Fähigkeiten und Ideale weiter zu geben.

Hätten die Eltern die Möglichkeit eine gleichwertige Betreuung der Kinder zu vereinbaren, könnten sie in Frieden auseinander zu gehen und die Kinder würden nicht in einen Loyalitätskonflikt geraten.
Wenn Eltern sich auf gleicher Augenhöhe begegnen und den Streitigkeiten um Betreuungsquoten und Unterhaltszahlungen aus dem Weg gehen, steht dem “gemeinsamen Elternsein“ nichts im Wege.

So schön dieser Traum auch wäre, umso verwunderlicher ist es, dass dies bisher nicht im Gesetz vorgesehen ist und bei den Entwürfen zur Familienrechtsreform 2012 darüber diskutiert wird, ob dies künftig möglich sein wird. Es soll den Eltern nur eine „nahezu gleichteilige“ Betreuung der Kinder erlaubt sein und sie sollen gezwungen werden einen hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes festzulegen. In den Erläuterungen zu diesem in § 177 Absatz 3 festgelegten Neuerungen fand sich dazu folgende Begründung: „Es soll den Eltern daher nicht möglich sein, ein Wechselmodell zu vereinbaren, um etwa dem Streit um die hauptsächliche Betreuung des Kindes oder gar der Leistung von Geldunterhalt aus dem Weg zu gehen.

Wer sich nun die Frage stellt, warum mit aller Gewalt am veralteten Denkmodell des “Besuchsrechts” festgehalten wird und nicht Platz gemacht wird für ein modernes Betreuungsmodell , wo Kinder im Rahmen einer Doppelresidenz von beiden Elternteilen betreut werden, der findet die Antwort auf der Webseite der SPÖ Frauen : „Eine Doppelresidenz könnte auch dazu führen, dass künftig weniger Unterhalt gezahlt werden muss!”. Es geht im Österreichischen Familienrecht also nicht um Kindeswohl oder die Gleichberechtigung von Mann und Frauen. Es geht ausschließlich darum sicher zu stellen, dass auch künftig Frauen großzügig mit Unterhaltszahlungen und Familienförderungen versorgt werden. Väter, die ihre Kinder betreuen wollen, sollen dafür bezahlen.

Eine gleichwertige Betreuung der Kinder im Rahmen einer Doppelresidenz wird von den SPÖ Frauen in Frage gestellt und soll auf Druck der Frauenministerin verhindert werden. Sie handelt somit nicht nur gegen das Kindeswohl, sie drängt damit auch Frauen in Teilzeitjobs. Die Frauenministerin trägt somit die politische Verantwortung für eine hohe Frauen Teilzeitquote, Lohnschere und niedrige Frauenpensionen. Umso absurder, dass ausgerechnet die SPÖ Frauen die von der Frauenministerin hochgehaltenen Zustände beklagen und nicht müde werden, mit durch Steuergelder finanzierten Kampagnen auf die von ihnen mit verursachten Probleme aufmerksam zu machen.

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