AK informierte beim Sommergespräch

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Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sind das Kerngeschäft der AK Steyr. Tausende Arbeitnehmer/-innen aus dem Bezirk suchen Rat und Hilfe in der Bezirksstelle. Dabei geht es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstunden und Abfertigungen. Hauptthema in der Beratung und Vertretung ist ungebrochen Unterentlohnung.
Dauerproblem Unterentlohnung
Der Steyrer AK-Leiter Gerhard Klinger berichtet, dass es immer wieder vorkommt, dass die Einstufung bzw. Bezahlung nicht den in den Kollektivverträgen vorgesehenen Lohn- und Gehaltsstufen entspricht oder dass erbrachte Leistungen und Ansprüche, wie Überstunden oder Zulagen, einfach nicht bezahlt werden. In der Arbeiterkammer Steyr ist Unterentlohnung ein Dauerthema.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein junger Mann ist in die AK Steyr gekommen, weil er nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses die Endabrechnung kontrollieren lassen wollte. Dabei stellte sich heraus, dass er über Monate hinweg falsch eingestuft war und zu wenig Lohn bekommen hatte.
Er hatte als Lehrling in der Firma – ein Steyrer Metallverarbeitungsbetrieb – begonnen. Nach der Lehrabschlussprüfung absolvierte er seinen Präsenzdienst. Anschließend nahm er seine Arbeit im Betrieb wieder auf, nun als Facharbeiter. Sechs Monate war er dort noch beschäftigt. In dieser Zeit bekam er um zwei Euro zu wenig Stundenlohn, weil er nicht gemäß seiner abgeschlossenen Facharbeiterausbildung eingestuft worden war.
Die AK Steyr intervenierte für den Mann und forderte die Differenz auf die korrekte Lohnabrechnung ein: insgesamt 800 Euro brutto. Die Firma hat sofort reagiert und das Geld umgehend auf das Konto ihres ehemaligen Mitarbeiters überwiesen.
In diesem Fall konnten die Ansprüche gesichert werden, weil der Mann gerade noch rechtzeitig zur Arbeiterkammer gekommen ist. Nur wenige Wochen später hätte er nicht mehr das gesamte Geld einfordern können, weil die Verfallsfrist laut Kollektivvertrag in dieser Branche sechs Monate beträgt.
Leider reagieren nicht alle Firmen so schnell wie diese, berichtet AK-Chef Klinger. Andere Firmen sind nicht so einsichtig und deshalb müssen viele offene Ansprüche vor dem Arbeitsgericht erkämpft werden.
AK fordert Abschaffung der Verfallsfristen
Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie heikel das Thema Verfallsfristen ist. Sie führen dazu, dass Beschäftigte häufig Geld verlieren, obwohl sie dafür gearbeitet haben. Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der kollektivvertraglichen Bestimmungen nur drei Monate nachbezahlt bekommen, sind keine Seltenheit. Die AK fordert daher die Abschaffung dieser Verfallsfristen. Damit käme die im ABGB festgesetzte dreijährige Verjährungsfrist zum Tragen.

www.ooe.arbeiterkammer.at/steyr

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