Gegen Gewalt an Frauen am Arbeitsplatz
ÖGB Steyr zeigt Wege aus der Gewaltspirale

„Auch sexuelle Belästigung, Beschimpfungen, Erpressung oder Einschüchterung ist Gewalt. Es gibt einen Ausweg aus der Gewaltspirale. Ein erster Schritt kann ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder ein Anruf bei der Gewerkschaft sein“, so Barbara Bichler. | Foto: artem_furman/panthermedia
  • „Auch sexuelle Belästigung, Beschimpfungen, Erpressung oder Einschüchterung ist Gewalt. Es gibt einen Ausweg aus der Gewaltspirale. Ein erster Schritt kann ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder ein Anruf bei der Gewerkschaft sein“, so Barbara Bichler.
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Für Gewalt gegen Frauen darf es null Toleranz geben, das gilt auch für das Arbeitsleben. Der ÖGB Steyr will betroffene Frauen ermutigen, das Schweigen zu brechen und einen Ausweg zu finden.

STEYR. Anlässlich der „16 Tage gegen Gewalt“ macht Barbara Bichler, Frauenvorsitzende des ÖGB Steyr darauf aufmerksam, dass es auch am Arbeitsplatz besonders Frauen sind, die gefährdet sind, Opfer von Gewalt zu werden. „Auch sexuelle Belästigung, Beschimpfungen, Erpressung oder Einschüchterung ist Gewalt. Es gibt einen Ausweg aus der Gewaltspirale. Ein erster Schritt kann ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder ein Anruf bei der Gewerkschaft sein.“

Beschäftigte in Pflege & Betreuung besonders gefährdet

Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Krankenhäuser und Rettungsdienste gehören zu jenen Unternehmen, in denen Beschäftigte besonders häufig Gewalt ausgesetzt sind. Arbeit in diesen Bereichen war schon immer emotional und körperlich fordernd. Nun kommt die Ausnahmesituation der Pandemie mit enormem Druck auf die Beschäftigten und massiv verunsicherten Patienten dazu. „Arbeitgeber sind gefordert, gerade jetzt einen wachsamen Blick auf das Geschehen zu haben und Beschäftigte vor Übergriffen zu schützen“, betont Mario Roitmair, Regionalsekretär des ÖGB Steyr.

Jeder kann aktiv werden

Der ÖGB OÖ ruft zur Zivilcourage auf: Alle sind gefordert, hinzuschauen und einzuschreiten, wenn eine Frau am Arbeitsplatz belästigt, beleidigt oder gar bedroht wird. Jegliches Vorkommen von Gewalt muss Vorgesetzen oder dem Betriebsrat gemeldet werden, um eine Eskalation frühzeitig zu vermeiden und Opfer zu schützen. Schon vorbeugend haben ArbeitgeberInnen viele Möglichkeiten, Gewalt am Arbeitsplatz zu vermeiden. „Eine Betriebsvereinbarung mit dem klaren Bekenntnis zu Gewaltfreiheit, eine Anlaufstelle im Betrieb, offene Kommunikationsstrukturen, Wertschätzung der Beschäftigten, aber auch gute Ausleuchtung von Betriebswegen oder Supervisionsangebote können dazu beitragen, dass es gar nicht zu Gewalt am Arbeitsplatz kommt“, meint die Frauenvorsitzende.

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