Urteil im Prozess gegen Axtmörder
Jener 35-Jährige, der im April in Steyr seine Mutter erschlagen haben soll, musste sich heute vor dem Landesgericht Steyr verantworten. Der Mann hatte sich nach der Tat selbst gestellt und gilt als unzurechnungsfähig,
Am Mittwoch Nachmittag gegen 13.30 Uhr fällte das Geschworenengericht beim Landesgericht Steyr das Urteil.
Die Geschworenen folgten einstimming dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wonach der Betroffene zum Zeitpunkt dieser Tat zurechnungsunfähig war und die Tat unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, beging.
Da es das Geschworenengericht auch als erwiesen ansah, dass die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Betroffene zukünftig auf Grund ihrer geistigen Abartigkeit höheren Grades mit Strafe bedrohte Handlungen mit schweren Folgen wie jene der Anlasstat begehen könnte, wurde er im Sinne des Antrages der Staatsanwaltschaft Steyr in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Der Betroffene, vertreten durch seinen Verteidiger Mag. Harald Gursch, Rechtsanwalt in Steyr, erklärte unmittelbar nach der Verhandlung nach Rücksprache mit seinem Verteidiger einen Rechtsmittelverzicht, ebenso der öffentliche Ankläger.
Das Urteil ist daher rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.