Egal ob jung oder alt: Eine Person – ein Pass
Ab 15. Juni sind Kindermiteintragungen im Pass der Eltern von Gesetzes wegen ungültig.
TIROL (lg). Als Schutzmaßnahme gegen Kinderhandel wurde von der Europäischen Union das Prinzip "Eine Person – ein Pass" eingeführt. Bislang hatten aber auch noch die Kindermiteintragungen im Pass der Eltern ihre Berechtigung. Ab 15. Juni diesen Jahres sind diese jedoch nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt dann für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder einen Personalausweis. Das hängt von den Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes ab. Die Miteintragung gilt auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte.
Ein Chip, der alles weiß
Ein eigener Reisepass kann bei der Bezirkshauptmannschaft und in vielen Gemeindeämtern beantragt werden. Ebenfall neu: Auf einem speziellen Chip im Reisepass werden ab sofort personenbezogene Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst. Gültig ist der Pass bei bis zu zweijährigen Kindern für zwei Jahre, ab dem zweiten Geburtstag wird der Pass dann für fünf Jahre gültig. Erst ab dem zwölften Geburtstag erhalten Kinder einen Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre. Erst dann werden für die Ausstellung auch die 75,90 Euro verlangt. Bis einschließlich des zweiten Geburtstages ist der Reisepass bei Erstausstellung kostenlos. Bis zum elften Lebensjahr belaufen sich die Kosten auf 30,00 Euro.
Foto: BM.I/Alexander Tuma
Innsbruck Land:
Öffnungszeiten Bürgerservice der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck:
Montag – Donnerstag: 07.30 Uhr - 16.00 Uhr, Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Gemeindeämter, die Reisepassanträge annehmen:
Ellbögen, Fulpmes, Gries am Brenner, Gschnitz, Matrei am Brenner, Mieders, Mühlbachl, Navis, Neustift im Stubaital, Obernberg am Brenner, Patsch, Schmirn, Telfes im Stubaital, Trins und Vals.
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