Reisepasspflicht für Kinder

Seit Mitte Juni ist die bestehende Miteintragung von Kindern im Pass der Eltern ungültig. Jedes Kind benötigt nun für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder Personalausweis. Auch wenn der Reisepass der Eltern noch länger gültig ist, verliert die Miteintragung der Kinder ihre Gültigkeit.

Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt. Ein Reisepass kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Bezirkshauptmannschaft und etlichen Gemeinde- und Stadtämtern beantragt werden.

Bei einem neu ausgestellten Pass werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.

Gültigkeitsstufen bleiben gleich

Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen für Kinder bleiben gleich: Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre ausgestellt.

Der Reisepass für Minderjährige ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30 Euro und ab dem zwölften Geburtstag 75,90 Euro.

Weitere Informationen zur Passausstellung: www.tirol.gv.at oder www.help.gv.at

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