Bergwacht-Einsatzstelle Stubai informiert
Wildcamper – Rückgang eben noch gelobt
- Bergwacht-Kontrolle gemäß Tiroler Campinggesetz
- Foto: TBW Est. Stubai
- hochgeladen von Tiroler Bergwacht - Einsatzstelle Stubai
STUBAI. Staatsfeiertag am Freitag, 1. Mai in Österreich, damit ein langes Wochenende und noch beste Pistenverhältnisse am Stubaier Gletscher. Das war der Auslöser für die Bergwacht-Einsatzstelle Stubai, ihre gesetzlichen Kontrollen aufzunehmen.
Viel los im Einsatzgebiet
So ruhig es am Karfreitags-Wochenende war, umso anstrengender ging es diesmal zu. Nachdem kurz zuvor schon einige Wohnmobil-Meldungen in der Dienststelle eintrafen, war ein Bergwacht-Team am frühen Samstagmorgen ab 5:30 Uhr unterwegs. Nicht zu früh, wie sich zeigte. Der erste Outdoor-Urlauber musste schon gleich nach Dienstbeginn auf dem Parkplatz des Skigebietes „Schlick 2000“ in Fulpmes beanstandet werden. Die Person schlief sichtbar ungemütlich hinten in ihrem Kombi-PKW. Nach umfassender Information wurde ein Bußgeld eingehoben.
Schlag auf Schlag
Ab da ging es quasi im Minutentakt weiter. Campingfahrzeuge standen an den einschlägigen, neuralgischen Punkten taleinwärts bis zur Talstation der Stubaier Gletscherbahn in Mutterberg, teilweise auch im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Serles-Habicht-Zuckerhütl beim Parkplatz „Katarakt“ im hinteren Stubaital.
Den meisten Campern ist das Campinggesetz nach eigenen Aussagen zwar ein Begriff, was es aber genau beinhaltet und welche Konsequenzen drohen allerdings kaum. Groß ist das Erstaunen, wenn sie hören, dass bei Anzeige an die Behörde Geldstrafen bis 600 EUR pro Person für diese Verwaltungsübertretung ausgesprochen werden können.
Informationen im Netz – Wildes Campieren in Europa meist verboten!
Hinweise für Camping-Enthusiasten, die es in die Natur zieht, ob mit Zelt, Kleinbus oder Wohnmobil, sind inzwischen übers Internet kein Problem mehr. In ein paar Minuten hat man ein deutliches Ergebnis. Wildcampen ist in den meisten europäischen Ländern grundsätzlich verboten, wobei die gesetzlichen Regeln je nach Land oder Region recht stark variieren.
Im hohen Norden ist mit dem sogenannten „Jedermannsrecht“ ziemlich viel erlaubt, im übrigen Europa drohen allerdings mittlerweile eklatant hohe Bußgelder. Ob Italien, Griechenland, Slowenien, Kroatien oder Frankreich – in diesen Ländern – um nur einige zu nennen - ist das Nächtigen in mobilen Unterkünften inzwischen fast immer strikt untersagt.
Befasst man sich vor Reiseantritt in aller Ruhe mit dem Camping-Thema, sollte einem entspannten Outdoor-Urlaub auf vier Rädern nichts im Weg stehen! Seelenruhig losfahren und am nächstbesten, idyllischen Platz einfach übernachten, kann immer öfter unliebsame Überraschungen mit sich bringen.
Resümee des Bergwacht-Einsatzes
Aufgrund der unverhofft zahlreichen Wildcamper am Samstag führte das Bergwacht-Team am Sonntag früh noch einen weiteren Streifendienst durch. Nach 130 Kilometern Fahrt und insgesamt 20 anstrengenden Einsatzstunden gemäß Camping- und Landespolizeigesetz sowie der Tiroler Schutzgebietsverordnung war das Wochenend-Ergebnis vielsagend:
50 kontrollierte Personen, 40 Feststellungen, 8 Abmahnungen, 31 Organmandate mit 70 EUR sowie eine Anzeige waren nach Dienstschluss zu verzeichnen!
Die Einsatzstelle appelliert wiederholt:
Campt in Tirol ausschließlich auf offiziellen Campingplätzen!
Campingplätze im Stubaital vorhanden!
Camping Edelweiss, Volderau 29, 6167 Neustift im Stubaital
Camping Stubai, Stubaitalstraße 94, 6167 Neustift im Stubaital
Sonnencamping Stubai, Landesstraße 3, 6165 Telfes im Stubai
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