Helfer bei Festen anmelden
Für alle, die bezahlt für Vereine arbeiten, gilt Pflichtversicherung BEZIRK. Im Sommer haben Vereinsfeste aller Art Hochsaison. Die Gebietskrankenkasse erinnert alle Vereine, ihre bezahlten Helfer rechtzeitig zur Sozialversicherung anzumelden. Wer ehrenamtlich und unentgeltlich mitarbeitet, fällt nicht unter die Pflichtversicherung. Zwischen bezahlten Helfern und dem betroffenen Verein besteht, wenn auch meist nur für kurze Zeit, ein Dienstverhältnis. Der Verein muss sie daher rechtzeitig vor...