Not- und Bereitschafsdienste
Landesregierung brachte Verfassungsklage zum Ärztegesetz ein
Seit Mitte 2021 ist der Not- und Bereitschaftsdienst an Wochenenden, Feiertagen sowie in der Nacht für die praktischen Ärzte im Burgenland nicht mehr verpflichtend. Die Kurie der niedergelassenen Ärzte hat dies per Verordnung beschlossen und damit eine Möglichkeit genutzt, zu der sie durch das Ärztegesetz ermächtigt wird. Auf Initiative von LH Hans Peter Doskozil hat die Burgenländische Landesregierung dazu nun eine Verfassungsklage eingebracht. BURGENLAND. „Die Bevölkerung hat ein Recht...