Nationalrat macht Uhudler zum Obstwein
Mit einer Novelle zum Weingesetz hat der Nationalrat den zweiten Schritt zur rechtlichen Absicherung des Uhudlers gesetzt. Weine aus Direktträgerrebsorten werden demnach juristisch vom Weinbereich in den Obstweinbereich übertragen. Bereits im April hat die Landesregierung neun Direktträger-Rebsorten, die genetisch Spuren von Edelwein enthalten, in die Weinbauverordnung aufgenommen und damit legalisiert. Mit dem Beschluss des Weingesetzes wird diese Absicherung auch auf die Rebsorten Noah,...