AK Tirol
Arbeiterkammer auch in zweiter Instanz erfolgreich
TIROL. Die AK Tirol und die jungen Tiroler Familie, die Hilfe von der Arbeiterkammer bekam, kann sich freuen: Auch in zweiter Instanz war man bei einem Gerichtsverfahren gegen den Landes-Bodenfonds erfolgreich. Nach dem Urteil in erster Instanz legte der Tiroler Bodenfonds Berufung ein. Jetzt muss der Bodenfonds eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 16.800 Euro, zuzüglich Zinsen, leisten. Auch alle Prozesskosten (insgesamt 50.000) müssen vom Tiroler Bodenfonds geleistet werden. AK Tirol auch...