Brandgefahr

Beiträge zum Thema Brandgefahr

Es herrscht besondere Brandgefahr im Bezirk Hermagor
Foto: Pixabay/Myriams-Fotos

Bezirk Hermagor
Verordnung wegen Brandgefahr

Rauchen und Feueranzünden nun im Bereich der Wälder verboten. BEZIRK HERMAGOR. Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor informiert heute über eine Verordnung, um vor besonderer Brandgefahr zu warnen. Im gesamten Verwaltungsbezirk ist nun das Feueranzünden oder Rauchen im Waldund in dessen Gefährdungsbereich verboten, also auf waldnahen Flächen. Ignoriert man das Verbot, drohen nach dem Forstgesetz Verwaltungsstrafen von bis zu 7.270 Euro – oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.

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Waldbrandgefahr im Bezirk Schärding – die Bezirkshauptmannschaft reagiert (Symbolbild). | Foto: Bill Gabbert/Fotolia

BH Schärding warnt vor Waldbrandgefahr

Der viel zu trockene April veranlasst die Bezirkshauptmannschaft dazu, ein Feuer- und Rauchverbot herauszugeben. BEZIRK (ebd). Demnach ist es seit heute, 23. April jedes Anzünden von Feuer sowie das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten aller Gemeinden im Bezirk Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen",...

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  • David Ebner
Um der Waldbrandgefahr (im Bild: Kufstein, 2011) vorzubeugen, erließ die BH Kufstein ein Rauch- und Feuerverbot in und um die heimischen Wälder. | Foto: BB Archiv
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Waldbrandgefahr: Rauch- und Feuerverbot im Gefährdungsbereich

BEZIRK (nos). Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle und der geringen Niederschläge in den vergangenen Tagen, verbietet die Bezirkshauptmannschaft Kufstein momentan das Feuerentzünden und Rauchen in Wäldern und den naheliegenden Gefährungsbereichen – also überall dort, wo der Bodenbewuchs oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers (als Bodenbrand oder durch Funkenflug) auf den Wald begünstigen würden. Ausgenommen von diesem Verbot ist allerdings das Verbrennen von Ästen und Rinde im...

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  • Sebastian Noggler
Das Feueranzünden und Rauchen im Wald ist wegen Trockenheit strengstens verboten | Foto: pixabay

Bezirk Spittal: Feueranzünden im Wald verboten

BH Spittal erlässt Verordnung. Fehlender Niederschlag erhöht Waldbrandgefahr. BEZIRK SPITTAL. Die derzeit herrschende Trockenheit ist gefährlich. Die Bezirkshauptmannschaft Spittal hat deshalb ein Verbot des Feueranzündens und Rauchens im Wald erlassen. Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk - ab sofort und bis auf weiteres. Auch auf an einen Wald angrenzenden Flächen ist das Feueranzünden strengstens verboten.

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  • Verena Niedermüller

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