Zahlungserleichterung
ÖGK kommt Unternehmen entgegen
Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit Zahlungserleichterungen. Die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bleibt bestehen. Ö/OÖ. Folgende Maßnahmen hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit 16. März 2020 gesetzt: Ausständige Beiträge werden nicht gemahntEine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise odernicht fristgerecht eingezahlt werdenRatenzahlungen werden formlos akzeptiertEs erfolgen keine EintreibungsmaßnahmenEs werden keine Insolvenzanträge...