Dienstverhinderung

Beiträge zum Thema Dienstverhinderung

Schneechaos in Tirol: Die Arbeitsrechtler der AK Tirol geben Entwarnung: Wurde von den Dienstnehmern alles Zumutbare unternommen, um (pünktlich) in die Arbeit zu kommen, hat ein Fernbleiben keine Konsequenzen. | Foto: Asfinag

Winter 2019/20
Schneechaos: Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen kann?

TIROL. Gerade bei Starkschnee ist es ArbeitnehmerInnen oft nicht möglich zur Arbeit zu kommen. Dieses begründete Fernbleiben von der Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich gedeckt. Hat das Fernbleiben von der Arbeit rechtliche Konsequenzen? Die Arbeitsrechtsexperten der AK Tirol (Arbeiterkammer) sagen Nein! – jedoch unter der Voraussetzung, dass alles Zumutbare unternommen wurde, um zur Arbeit zu kommen. Wenn ein Dienstverhinderungsgrund vorliegt, hat das Fernbleiben von der...

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Zuspätkommen wegen Eisglätte ist kein Entlassungsgrund! Symbolfoto: Ivica Stojak
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Zuspätkommen wegen Eisglätte ist kein Entlassungsgrund

Ist es nämlich wegen Wetterkapriolen nicht oder nicht rechtzeitig möglich, am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist das ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund, der das Fehlbleiben rechtfertigt, stellt die Arbeiterkammer Oberösterreich klar. Ein Entlassungsgrund ist ein verspätetes Eintreffen am Arbeitsplatz aufgrund extremer Wetterbedingungen – wie der heutigen Eisglätte – nicht. Allerdings sind ArbeitnehmerInnen verpflichtet, ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotz widriger Umstände...

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