Dienstverhinderung

Beiträge zum Thema Dienstverhinderung

Herbert Frank, ÖGB Regionalvorsitzender Oberland und Außerfern. | Foto: ÖGB Tirol/Alexander Halbwirth
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ÖGB Landeck
Im Urlaub gestrandet? Das müssen ArbeitnehmerInnen beachten

Wenn die Ferien und der Sommerurlaub im Chaos enden, ist guter Rat teuer. Herbert Frank, ÖGB Regionalvorsitzender Tiroler Oberland und Außerfern, informiert über Rechte und Pflichten der ArbeitnehmerInnen. BEZIRK LANDECK. Sommerurlaube können mit einer bösen Überraschung enden, wenn Rückflüge oder Rückreisen mit dem Zug storniert werden oder extreme Verspätungen haben. Aktuell sitzen einige TirolerInnen aufgrund der Waldbrände in Griechenland in ihrer Urlaubsdestination fest. Wegen der...

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  • Othmar Kolp
Wer aufgrund der winterlichen Verhältnisse nicht oder zu spät in die Arbeit kommt, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. | Foto: Pexels
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Dienstverhinderung wegen Schnee
Verspätung ist kein Entlassungsgrund

Am Wochenende hielt der Winter auch im Burgenland Einzug. Doch was, wenn es aufgrund von Schnee und Eis zu Problemen auf den Straßen kommt und man zu spät oder – im schlimmsten Fall – gar nicht in die Arbeit kommt? Die Arbeiterkammer Burgenland hat dazu die richtigen Antworten. BURGENLAND. Wenn Beschäftigte aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor, der das Zuspätkommen oder Nicht-Erscheinen...

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  • Christian Uchann
Die Arbeiterkammer betont zum Aus für die Quarantäne-Regelung, dass ein positiver Test nicht mehr ein Dienstverhinderungsgrund ist.  | Foto: Pixabay/Ralphs_Fotos (Symbolbild)
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AK Tirol
Quarantäne-Aus: "Wer krank ist, muss zuhause bleiben"

Das Aus der Corona-Quarantäne beschäftigt auch die Arbeiterkammer Tirol. Diese betont, dass man sich aktiv beim Arbeitgeber krankmelden muss, wenn man positiv getestet wurde und sich krank fühlt. TIROL. Ab August gibt es keine Quarantäne-Regel mehr für symptomfreie Covid-positiv Getestete. Verkehrsbeschränkungen und FFP2-Maskenpflicht sollen die Ansteckung verhindern, so der Plan der Bundesregierung. Die Arbeiterkammer betont in diesem Zusammenhang: Für positiv Getestete, die sich krank fühlen,...

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Andreas Brich, ÖGB Regionalvorsitzender Steyr. | Foto: Mario Roitmair

ÖGB-Steyr
Unwetter kann Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen

„Die Hitzewelle bringt auch immer Unwetter mit sich. Wer aufgrund eines solchen Unwetters nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, erklärt ÖGB-Regionalvorsitzender Andreas Brich.  STEYR. Das Gleiche gilt auch für den Fall, wenn Betreuungseinrichtungen wegen des Unwetters geschlossen bleiben und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen. Man muss...

  • Steyr & Steyr Land
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Patrick Tirof informiert über Arbeitsrechtliches.  | Foto: ÖGB

ÖGB informiert
Dienstverhinderung wegen Schneefällen

BEZIRK SCHWAZ (red). Starke Schneefälle sorgen derzeit für zahlreiche Behinderungen in ganz Tirol. „Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Stürmen, Schneefällen, Überflutungen und Murenabgängen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", informiert Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Eltern bei...

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  • Florian Haun
Gibt es arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn man aufgrund von starkem Schneefall nicht oder zu spät in die Arbeit kommt? (Symbolbild).
 | Foto: Othmar Kolp
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Arbeitsrechtliche Fragen
ÖGB Landeck: "Dienstverhinderung aufgrund starker Schneefälle"

BEZIRK LANDECK. Die starken Schneefälle sorgen für Verkehrsbehinderungen und Straßensperren. So mancher Arbeitnehmer kommt nicht rechtzeitig oder gar überhaupt zur Arbeit. Hier greift die gesetzlich geregelte Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen, wie der ÖGB Landeck informiert. Arbeitgeber von Verhinderung informieren Starke Schneefälle sorgen derzeit für zahlreiche Behinderungen in ganz Tirol. „Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Stürmen, Schneefällen, Überflutungen und...

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Schneechaos in Tirol: Der ÖGB gibt Entwarnung: Wurde von den Dienstnehmern alles Zumutbare unternommen, um (pünktlich) in die Arbeit zu kommen, hat ein Fernbleiben keine Konsequenzen. | Foto: Sandra Haid
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ÖGB Reutte informiert:
Dienstverhinderung aufgrund starker Schneefälle

BEZIRK. Gerade bei Starkschnee ist es ArbeitnehmerInnen oft nicht möglich zur Arbeit zu kommen. Dieses begründete Fernbleiben von der Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich gedeckt. Hat das Fernbleiben von der Arbeit rechtliche Konsequenzen? Starke Schneefälle sorgen derzeit für zahlreiche Behinderungen in ganz Tirol. „Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Stürmen, Schneefällen, Überflutungen und Murenabgängen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann,...

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  • Evelyn Hartman
Der Arbeitnehmer müsse alles ihm Zumutbares unternehmen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. "In diesem Fall kann der Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben auch nicht zum Anlass für eine Entlassung nehmen“, erklärt ÖGB Regionalsekretär Robert Wehr. | Foto: ÖGB Tirol
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Arbeitsrecht
ÖGB Kufstein: Schnee ist Verhinderungsgrund

Dienstverhinderung: ÖGB Kufstein informiert über Auswirkungen bei starken Schneefällen oder in Katastrophenfällen.  BEZIRK KUFSTEIN (red). Starke Schneefälle sorgen derzeit für zahlreiche Behinderungen in ganz Tirol – auch bei Menschen die in die Arbeit fahren müssten. „Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Stürmen, Schneefällen, Überflutungen und Murenabgängen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Es handelt...

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  • Barbara Fluckinger
Was tun, wenn das Kind erkrankt oder plötzlich wieder Schulschließungen drohen? | Foto: Pixabay

Coronavirus
Was tun, wenn das Kind erkrankt oder wieder Schulschließungen drohen?

TIROL. Die Sonderbetreuungszeit wurde bis Februar 2021 verlängert. Daneben können Eltern aber auch eine Pflegefreistellung bzw. eine Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen in Anspruch nehmen. Vielen Eltern bereitet das neue Schuljahr bereits vor dem Start Kopfzerbrechen. Was, wenn Kinder Krankheitssymptome haben oder es wieder zu Schulschließungen kommt? Die AK Arbeitsrechtsexperten haben alle wichtigen Infos zu Sonderbetreuungszeit, Pflegefreistellung und Dienstverhinderung...

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Die Schließung von Schulen und Kindergärten stellt keinen Dienstverhinderungsgrund dar.  | Foto: privat

Arbeitsrecht
Keine bezahlte Dienstfreistellung für Eltern

BEZIRK SCHWAZ (red). Gestern hat die Bundesregierung beschlossen, Schulen und Kindergärten insbesondere zum Schutz von älteren oder besonders gefährdeten Menschen zu schließen. Die unter 14-jährigen Kinder können aber weiterhin in der Schule oder im Kindergarten betreut werden. Dies bedeutet im arbeitsrechtlichen Klartext: Berufstätige Eltern müssen weiterhin arbeiten gehen, es gibt keine bezahlte Dienstfreistellung. Aufgrund dieses Betreuungsangebots stellen die Schul- und...

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  • Florian Haun
AK Präsident Erwin Zangerl zeigt sich empört über die Vorgangsweise einzelner Betriebe in Osttirol. | Foto: BB Archiv

Lohn- und Sozialdumping
AK Tirol zeigt Osttiroler Betriebe an

Mehrere Osttiroler Betriebe haben ihren Beschäftigten im Zuge des Starkschnee-Ereignisses im November 2019 keine volle Entgeltfortzahlung wegen Dienstverhinderung geleistet. Die Arbeiterkammer (AK) Tirol hatte mehrfach informiert, dass volle Zahlungen zu leisten sind. Weder mündliche noch schriftliche Appelle hätten laut AK gefruchtet, daher werden drei dieser Betriebe jetzt wegen Lohn- und Sozialdumpings angezeigt. OSTTIROL. „Jede Firma, von der wir Kenntnis erlangen, dass sie die volle...

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  • Claudia Scheiber
Schneechaos in Tirol: Die Arbeitsrechtler der AK Tirol geben Entwarnung: Wurde von den Dienstnehmern alles Zumutbare unternommen, um (pünktlich) in die Arbeit zu kommen, hat ein Fernbleiben keine Konsequenzen. | Foto: Asfinag

Winter 2019/20
Schneechaos: Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen kann?

TIROL. Gerade bei Starkschnee ist es ArbeitnehmerInnen oft nicht möglich zur Arbeit zu kommen. Dieses begründete Fernbleiben von der Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich gedeckt. Hat das Fernbleiben von der Arbeit rechtliche Konsequenzen? Die Arbeitsrechtsexperten der AK Tirol (Arbeiterkammer) sagen Nein! – jedoch unter der Voraussetzung, dass alles Zumutbare unternommen wurde, um zur Arbeit zu kommen. Wenn ein Dienstverhinderungsgrund vorliegt, hat das Fernbleiben von der...

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In manchen Regionen Österreichs kommt es aufgrund der Wetterlage zu Behinderungen im Straßenverkehr. | Foto: Lener
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AK-Tipps
Was gilt bei Dienstverhinderung wegen Eis und Schnee?

Der Winter hat das Land fest im Griff. Damit kann es in den Morgenstunden witterungsbedingt zu Problemen auf den Straßen kommen. Für die Arbeitnehmer gilt dann, dass sie alles Zumutbare unternehmen müssen, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. EISENSTADT. „Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen – wie etwa früher aufbrechen–, um trotz der ungünstigen Schneeverhältnisse zur Arbeit zu erscheinen“, erklärt AK-Jurist Uwe Bauer. Ob eine Maßnahme zumutbar ist,...

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  • Christian Uchann
Die Arbeiterkammer Tirol hilft bei dienstrechtlichen Angelegenheiten.  | Foto: AK Tirol

Gesperrte Verkehrswege
Dienstverhinderung durch Schneechaos

Wird vom Arbeitnehmer alles Zumutbare unternommen, um zur Arbeit zu kommen, sind arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Entlassung ausgeschlossen. Bei Fragen helfen die Arbeitsrechtsexperten der AK Tirol unter Tel. 0800/22 55 22 – 1414. Gesperrte Straßen und Bahnverbindungen, Lawinengefahr und umgestürzte Bäume: Seit dem Wochenende hat der Winter Tirol fest im Griff. Und auch in den kommenden Tagen soll sich die Situation Experten zufolge noch nicht entspannen. All das hat natürlich auch...

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Zuspätkommen wegen Eisglätte ist kein Entlassungsgrund! Symbolfoto: Ivica Stojak
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Zuspätkommen wegen Eisglätte ist kein Entlassungsgrund

Ist es nämlich wegen Wetterkapriolen nicht oder nicht rechtzeitig möglich, am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist das ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund, der das Fehlbleiben rechtfertigt, stellt die Arbeiterkammer Oberösterreich klar. Ein Entlassungsgrund ist ein verspätetes Eintreffen am Arbeitsplatz aufgrund extremer Wetterbedingungen – wie der heutigen Eisglätte – nicht. Allerdings sind ArbeitnehmerInnen verpflichtet, ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotz widriger Umstände...

  • Linz
  • Ivica Stojak
Wenn Dokumente durch das Hochwasser und die Unwetter verloren gegangen sind oder vernichtet wurden, dann fallen für die Ersatzausstellung keine Gebühren an: Das betrifft auch Führerscheine.

Hochwasser: Neue Dokumente ohne Gebühren

BEZIRK. Viele Flutopfer haben ihr Hab und Gut verloren – darunter auch Ausweise, Bescheinigungen, Urkunden und Zeugnisse. Die Neubeschaffung dieser Dokumente kann für Betroffene recht umständlich sein. Es gibt aber zumindest eine Erleichterung, was die Kosten betrifft: „Für die Ersatzbeschaffung von Führerschein & Co dürfen Ämter keine Gebühren verlangen“, macht Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer aufmerksam. Und er appelliert eindringlich an alle Behörden, die Betroffenen von sich aus...

  • Perg
  • Ulrike Plank

Neue Grippe: Kinderbetreuung wegen Schulschließung gilt als Dienstverhinderung

Wann das Fernbleiben vom Dienst erlaubt ist. Wann das Fernbleiben vom Dienst erlaubt ist Wegen der Schweinegrippe schließen jetzt einige Schulen und Kindergärten. Berufstätige Eltern haben dadurch oft ein Betreuungsproblem. „Wenn es keine andere Betreuungs-möglichkeit für die Kinder gibt, gilt eine Schulschließung wegen einer ansteckenden Krankheit als Dienstverhinderung“, sagt der Leiter des AK-Beratungsbereichs, Hans Trenner. „Es muss also kein Arbeitnehmer wegen der Schweinegrippe Urlaub...

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