Coronavirus
Was tun, wenn das Kind erkrankt oder wieder Schulschließungen drohen?
TIROL. Die Sonderbetreuungszeit wurde bis Februar 2021 verlängert. Daneben können Eltern aber auch eine Pflegefreistellung bzw. eine Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen in Anspruch nehmen. Vielen Eltern bereitet das neue Schuljahr bereits vor dem Start Kopfzerbrechen. Was, wenn Kinder Krankheitssymptome haben oder es wieder zu Schulschließungen kommt? Die AK Arbeitsrechtsexperten haben alle wichtigen Infos zu Sonderbetreuungszeit, Pflegefreistellung und Dienstverhinderung...