AK Tirol
Quarantäne-Aus: "Wer krank ist, muss zuhause bleiben"

Die Arbeiterkammer betont zum Aus für die Quarantäne-Regelung, dass ein positiver Test nicht mehr ein Dienstverhinderungsgrund ist.  | Foto: Pixabay/Ralphs_Fotos (Symbolbild)
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  • Die Arbeiterkammer betont zum Aus für die Quarantäne-Regelung, dass ein positiver Test nicht mehr ein Dienstverhinderungsgrund ist.
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Das Aus der Corona-Quarantäne beschäftigt auch die Arbeiterkammer Tirol. Diese betont, dass man sich aktiv beim Arbeitgeber krankmelden muss, wenn man positiv getestet wurde und sich krank fühlt.

TIROL. Ab August gibt es keine Quarantäne-Regel mehr für symptomfreie Covid-positiv Getestete. Verkehrsbeschränkungen und FFP2-Maskenpflicht sollen die Ansteckung verhindern, so der Plan der Bundesregierung. Die Arbeiterkammer betont in diesem Zusammenhang: Für positiv Getestete, die sich krank fühlen, gilt ab Montag, dass sie sich umgehend beim Arbeitgeber krankmelden, Absonderungsbescheide werden nicht mehr versandt.

Der Coronatest ist positiv? Wer keine Symptome hat, kann ab August trotzdem zur Arbeit – mit FFP2-Maske. | Foto: Pixabay/Alexandra_Koch (Symbolbild)

Kein Dienstverhinderungsgrund mehr

Die AK Arbeitsrecht-Expert:innen weisen im Zuge der neuen Regelung für COVID-positiv Getestete ausdrücklich darauf hin, dass ein positiver COVID-Test allein ab kommendem Montag, 1. August, kein Dienstverhinderungsgrund mehr sein wird. Vielmehr müssen sich all jene, die sich durch die COVID-Infektion krank fühlen, beim Dienstgeber krankmelden.

„Wir wollen Unklarheiten und Probleme für die Tiroler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermeiden. Das Ende der Corona-Quarantäne bedeutet, dass man sich aktiv beim Arbeitgeber krankmelden muss, wenn man positiv getestet wurde und sich krank fühlt. Daraus resultiert der Dienstverhinderungsgrund“,

erklärt Georg Humer, der Leiter der Abteilung Arbeitsrecht der Arbeiterkammer Tirol.

Verantwortung wird "übergewälzt"

Für die ExpertInnen der Arbeiterkammer ist klar, dass mit dem Aus für die Quarantäne-Regel die Probleme und damit auch die Verantwortung vom Staat übergewälzt werden auf:

  • die ArbeitnehmerInnen, die sich nun krank melden müssen,
  • die Betriebe, die die Entgeltfortzahlungen im Krankenstand leisten müssen, und
  • die krankschreibenden Ärzte, die auch nicht feststellbare Symptome (z. B. Kopfschmerzen) beurteilen sollen.
Der Arbeiterkammer Präsident Erwin Zangerl zum Quarantäne Aus in Österreich.  | Foto: AK Tirol
  • Der Arbeiterkammer Präsident Erwin Zangerl zum Quarantäne Aus in Österreich.
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„Die Aufhebung der Quarantäne-Regel für positiv Getestete bedeutet nicht, dass man arbeiten muss, wenn man sich krank fühlt. Allerdings muss man sich krankmelden und das hat es bei einer COVID-Infektion bisher so noch nicht gegeben.“,

betont AK Präsident Erwin Zangerl.

Tiroler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der neuen Regelungen Fragen oder Probleme haben, können sich an die AK wenden.
Die BeraterInnen der Hotline Arbeitsrecht stehen unter 0800/225522-1414 von Mo bis Do von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr zur Verfügung.

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