Dienstverhinderung

Beiträge zum Thema Dienstverhinderung

Herbert Frank, ÖGB Regionalvorsitzender Oberland und Außerfern. | Foto: ÖGB Tirol/Alexander Halbwirth
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ÖGB Landeck
Im Urlaub gestrandet? Das müssen ArbeitnehmerInnen beachten

Wenn die Ferien und der Sommerurlaub im Chaos enden, ist guter Rat teuer. Herbert Frank, ÖGB Regionalvorsitzender Tiroler Oberland und Außerfern, informiert über Rechte und Pflichten der ArbeitnehmerInnen. BEZIRK LANDECK. Sommerurlaube können mit einer bösen Überraschung enden, wenn Rückflüge oder Rückreisen mit dem Zug storniert werden oder extreme Verspätungen haben. Aktuell sitzen einige TirolerInnen aufgrund der Waldbrände in Griechenland in ihrer Urlaubsdestination fest. Wegen der...

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Gibt es arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn man aufgrund von starkem Schneefall nicht oder zu spät in die Arbeit kommt? (Symbolbild).
 | Foto: Othmar Kolp
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Arbeitsrechtliche Fragen
ÖGB Landeck: "Dienstverhinderung aufgrund starker Schneefälle"

BEZIRK LANDECK. Die starken Schneefälle sorgen für Verkehrsbehinderungen und Straßensperren. So mancher Arbeitnehmer kommt nicht rechtzeitig oder gar überhaupt zur Arbeit. Hier greift die gesetzlich geregelte Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen, wie der ÖGB Landeck informiert. Arbeitgeber von Verhinderung informieren Starke Schneefälle sorgen derzeit für zahlreiche Behinderungen in ganz Tirol. „Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Stürmen, Schneefällen, Überflutungen und...

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Schneechaos in Tirol: Der ÖGB gibt Entwarnung: Wurde von den Dienstnehmern alles Zumutbare unternommen, um (pünktlich) in die Arbeit zu kommen, hat ein Fernbleiben keine Konsequenzen. | Foto: Sandra Haid
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ÖGB Reutte informiert:
Dienstverhinderung aufgrund starker Schneefälle

BEZIRK. Gerade bei Starkschnee ist es ArbeitnehmerInnen oft nicht möglich zur Arbeit zu kommen. Dieses begründete Fernbleiben von der Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich gedeckt. Hat das Fernbleiben von der Arbeit rechtliche Konsequenzen? Starke Schneefälle sorgen derzeit für zahlreiche Behinderungen in ganz Tirol. „Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Stürmen, Schneefällen, Überflutungen und Murenabgängen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann,...

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Neue Grippe: Kinderbetreuung wegen Schulschließung gilt als Dienstverhinderung

Wann das Fernbleiben vom Dienst erlaubt ist. Wann das Fernbleiben vom Dienst erlaubt ist Wegen der Schweinegrippe schließen jetzt einige Schulen und Kindergärten. Berufstätige Eltern haben dadurch oft ein Betreuungsproblem. „Wenn es keine andere Betreuungs-möglichkeit für die Kinder gibt, gilt eine Schulschließung wegen einer ansteckenden Krankheit als Dienstverhinderung“, sagt der Leiter des AK-Beratungsbereichs, Hans Trenner. „Es muss also kein Arbeitnehmer wegen der Schweinegrippe Urlaub...

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