Arbeitsrecht
Keine bezahlte Dienstfreistellung für Eltern

Die Schließung von Schulen und Kindergärten stellt keinen Dienstverhinderungsgrund dar.  | Foto: privat
  • Die Schließung von Schulen und Kindergärten stellt keinen Dienstverhinderungsgrund dar.
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BEZIRK SCHWAZ (red). Gestern hat die Bundesregierung beschlossen, Schulen und Kindergärten insbesondere zum Schutz von älteren oder besonders gefährdeten Menschen zu schließen.

Die unter 14-jährigen Kinder können aber weiterhin in der Schule oder im Kindergarten betreut werden. Dies bedeutet im arbeitsrechtlichen Klartext: Berufstätige Eltern müssen weiterhin arbeiten gehen, es gibt keine bezahlte Dienstfreistellung.

Aufgrund dieses Betreuungsangebots stellen die Schul- und Kindergartenschließungen für berufstätige Eltern keinen Dienstverhinderungsgrund dar, stellt AK Tirol klar. Denn ein Dienstverhinderungsgrund liegt nur dann vor, falls die Betreuung des Kindes durch einen Elternteil notwendig ist. Klargestellt wurde von der Bundesregierung, dass die Betreuung durch Großeltern keine Alternative darstellen darf. Dies gilt natürlich auch für die Betreuung durch Personen, die aufgrund des höheren Alters, einer Schwangerschaft oder aufgrund von Vorerkrankungen eine Risikogruppe darstellen.

Das bedeutet im rechtlichen Klartext: Nach der derzeitigen Situation müssen berufstätige Eltern weiterhin arbeiten gehen, die allgemeinen Schul- und Kindergartenschließungen stellen keinen Dienstverhinderungsgrund dar. Wollen berufstätige Eltern zu Hause bleiben, müssen sie eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abschließen.

Davon sind jene Fälle zu unterscheiden, bei denen im Einzelfall die Schule gänzlich ohne Betreuungsangebot geschlossen wird. Dann haben die Eltern, deren Kinder nicht alleine zu Hause bleiben können, eine bezahlte Dienstfreistellung. Diese ist jedenfalls unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Während das Bundesministerium letzte Wochen noch die Auffassung vertreten hat, dass die bezahlte Dienstfreistellung für die Dauer der angeordneten Quarantäne zusteht, wird nunmehr vertreten, dass diese Entgeltfortzahlung im Ausmaß einer kurzen Zeit (eine Woche, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen bis zu zwei Wochen) zusteht.

Angekündigt wurde, dass über die arbeitsrechtlichen Folgen heute auf Regierungsebene gesprochen wird. AK Präsident Erwin Zangerl hat bereits letzte Woche ein Schreiben an Herrn Bundesminister Anschober gerichtet, in dem auf die fehlende Absicherung von Eltern bei Schul- und Kindergartenschließungen hingewiesen und ein Vergütungsanspruch für alle – auch selbständige Eltern -gefordert wird. „Denn bei Schul- und Kindergartenschließungen müssen die Eltern im Interesse von uns allen und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit zu Hause bleiben. Wir dürfen daher die Eltern nicht finanziell im Regen stehen lassen und alles was den Eltern fehlt, fehlt auch den Kindern“, meint AK Präsident Erwin Zangerl abschließend.

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