Entgeltfortzahlung für Freiwillige beschlossen
BEZIRK TULLN. In der Parlamentssitzung wurde beschlossen, dass freiwillige Helfer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie im Einvernehmen mit dem Dienstgeber im Einsatz stehen. Umgekehrt erhalten die Dienstgeber für die Zeit der Abwesenheit ihrer Dienstnehmer eine Vergütung aus dem Katastrophenfonds erstattet. Pro Einsatztag und Beschäftigten beträgt diese Vergütung 200 Euro (konkret acht Stunden zu je 25 Euro). Allerdings gilt dies nur beim Katastropheneinsatz mit mehr als 100...