Feuerwehrgesetz Kärnten
Eintrittsalter für Feuerwehrjugend wird gesenkt
Bereits mit sechs, statt wie bisher mit zehn Jahren, sollen junge Kärntnerinnen und Kärntner künftig der Feuerwehrjugend beitreten können – dies ist nur eine der Änderungen in der jüngsten Novellierung des Kärntner Feuerwehrgesetzes. KÄRNTEN. Neben der Senkung des Eintrittsalters wird der bisher verpflichtende Widerruf der Jugendgruppe bei Unterschreitung der Mindestzahl an Mitgliedern zur "Kann-Bestimmung" geändert. Zudem sind Verordnungen des Landesfeuerwehrverbandes, der Voranschlag und...