Lehrgang Fischerei - am 10. März im VZ
Laut §25 Tiroler Fischereigesetz dürfen in Tirol Angelerlaubnisscheine nur an Personen Ausgegeben werden, die an einem mindesten 10-stündigen Unterweisungslehrgang teilgenommen haben oder fachliche Eignung bzw. Fischereiberechtigung eines anderen Budeslandes/Staates vorlegen können. Der Kurs findet heuer am 10. März von 8 bis 18 Uhr im VZ Breitenwang statt. Kursbeitrag: € 40,-. Anmeldungen unter Tel.: 0664/8314726 oder www.fischereiverband.at Wann: 10.03.2012 08:00:00 Wo: Veranstaltungzentrum,...