St. Johann - Gemeinderat - Verordnungen
85 Prozent vom Höchstsatz beschlossen
Auch im St. Johanner Gemeinderat mussten Verordnungen geändert bzw. neu erlassen werden. ST. JOHANN. Die Neuerlassung und Änderung der Verordnung über die Freizeitwohnsitz- sowie die neue Leerstandsabgabe wurde im St. Johanner Gemeinderat einstimmig beschlossen. Bei der seit 2020 bestehenden Freizeitwohnsitzabgabe wurden die Sätze vom Land Tirol angehoben; in St. Johann werden weiterhin 85 % des Höchstsatzes eingehoben. Die Abgabe brachte zuletzt rund 120.000 Euro in die Gemeindekasse. Die...