Höchstsatz

Beiträge zum Thema Höchstsatz

Leerstandsabgabe, Freizeitwohnsitzabgabe: Beschluss im Gemeinderat St. Johann. | Foto: Kogler

St. Johann - Gemeinderat - Verordnungen
85 Prozent vom Höchstsatz beschlossen

Auch im St. Johanner Gemeinderat mussten Verordnungen geändert bzw. neu erlassen werden. ST. JOHANN. Die Neuerlassung und Änderung der Verordnung über die Freizeitwohnsitz- sowie die neue Leerstandsabgabe wurde im St. Johanner Gemeinderat einstimmig beschlossen. Bei der seit 2020 bestehenden Freizeitwohnsitzabgabe wurden die Sätze vom Land Tirol angehoben; in St. Johann werden weiterhin 85 % des Höchstsatzes eingehoben. Die Abgabe brachte zuletzt rund 120.000 Euro in die Gemeindekasse. Die...

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GR-Beschluss in Aurach. | Foto: Gemeinde

Aurach - Freizeitwohnsitzabgabe
Höchstsätze auch in Aurach beschlossen

AURACH. Auch im Auracher Gemeinderat wurde die Höhe der neuen Freizeitwohnsitzabgabe (ab 1. Jänner, wir berichteten mehrfach) beschlossen. Wie in Kitzbühel und weiteren Nachbargemeinden wurden die Höchstsätze fixiert (von 240 € bis 30 m2 Nutzfläche bis 2.200 € ab 250 m2 Nutzfläche.

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Abgabe im Reither Gemeinderat beschlossen. | Foto: Gemeinde

Reith - Freizeitwohnsitzabgabe
Auch in Reith werden die Höchstsätze gelten

Gemeinderatsbeschluss über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe. REITH (niko). Nachdem man den Beschluss im September vertagt hatte, wurde im Reihter Gemeinderat im Oktober der Beschluss zur Erlassung einer Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen, nachdem man sich mit den Nachbargemeinden besprochen hatte. Dabei wurde eine einheitliche Vorgehensweise akkordiert, womit auch für Reith der vom Land vorgegebene Höchstsatz beschlossen wurde (11 Ja, 1 Enth., 1 Nein). Die Abgabe...

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Zwischen 234 und 1.870 Euro wird künftig für einen Freizeitwohnsitz jährlich zu zahlen sein. | Foto: Kogler

St. Johann - Freizeitwohnsitzabgabe
85 % des Höchstsatzes in St. Johann bei Freizeitwohnsitzabgabe

St. Johanner Gemeinderat debattierte und beschloss einstimmig neue Verordnung. ST. JOHANN (niko). Wie bereits in anderen Bezirksgemeinden wurde nun auch in St. Johann der Gemeinderatsbeschluss (einstimmig) zur Freizeitwohnsitzabgabenverordnung beschlossen. Die Abgabe wird ab 2020 pro Freizeitwohnsitz je nach Größe der Nutzfläche zwischen 294 Euro (bis 30 m2) und 1.870 € (ab 250 m2) jährlich betragen. Das sind jeweils 85 Prozent von den vom Land vorgegebenen Höchstsätzen. In den...

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