St. Johann - Gemeinderat - Verordnungen
85 Prozent vom Höchstsatz beschlossen

Leerstandsabgabe, Freizeitwohnsitzabgabe: Beschluss im Gemeinderat St. Johann. | Foto: Kogler
  • Leerstandsabgabe, Freizeitwohnsitzabgabe: Beschluss im Gemeinderat St. Johann.
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Auch im St. Johanner Gemeinderat mussten Verordnungen geändert bzw. neu erlassen werden.

ST. JOHANN. Die Neuerlassung und Änderung der Verordnung über die Freizeitwohnsitz- sowie die neue Leerstandsabgabe wurde im St. Johanner Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Bei der seit 2020 bestehenden Freizeitwohnsitzabgabe wurden die Sätze vom Land Tirol angehoben; in St. Johann werden weiterhin 85 % des Höchstsatzes eingehoben. Die Abgabe brachte zuletzt rund 120.000 Euro in die Gemeindekasse.

Die Leerstandsabgabe kommt 2023 und wird frühestens in der zweiten Jahreshälfte schlagen. Auch diese ist eine Selbstbemessungsabgabe, d. h., Betroffene mit einem mindestens sechsmonatigen Leerstand (Wohnungen) müssen dies melden und die entsprechende monatliche Abgabe zahlen.

"Da sind aber nur wenig Einnahmen zu erwarten, wegen der Selbstbemessung und wegen zahlreicher Ausnahmeregelungen",

so Finanzverwalter Hans Hauser.

"Wenn keine Selbsterklärung vorliegt, darf die Gemeinde nicht selbst tätig werden außer wenn eine Anzeige vorliegt, dann kann der Leerstand kontrolliert werden",

so Hauser. Mehrere Mandatare kritisierten die Unausgereiftheit beider Abgaben.

"Das sollte im Landtag repariert, korrigiert bzw. verbessert werden",

fasste Bgm. Stefan Seiwald zusammen.

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