Höchstsatz

Beiträge zum Thema Höchstsatz

Leerstandsabgabe, Freizeitwohnsitzabgabe: Beschluss im Gemeinderat St. Johann. | Foto: Kogler

St. Johann - Gemeinderat - Verordnungen
85 Prozent vom Höchstsatz beschlossen

Auch im St. Johanner Gemeinderat mussten Verordnungen geändert bzw. neu erlassen werden. ST. JOHANN. Die Neuerlassung und Änderung der Verordnung über die Freizeitwohnsitz- sowie die neue Leerstandsabgabe wurde im St. Johanner Gemeinderat einstimmig beschlossen. Bei der seit 2020 bestehenden Freizeitwohnsitzabgabe wurden die Sätze vom Land Tirol angehoben; in St. Johann werden weiterhin 85 % des Höchstsatzes eingehoben. Die Abgabe brachte zuletzt rund 120.000 Euro in die Gemeindekasse. Die...

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Zwischen 234 und 1.870 Euro wird künftig für einen Freizeitwohnsitz jährlich zu zahlen sein. | Foto: Kogler

St. Johann - Freizeitwohnsitzabgabe
85 % des Höchstsatzes in St. Johann bei Freizeitwohnsitzabgabe

St. Johanner Gemeinderat debattierte und beschloss einstimmig neue Verordnung. ST. JOHANN (niko). Wie bereits in anderen Bezirksgemeinden wurde nun auch in St. Johann der Gemeinderatsbeschluss (einstimmig) zur Freizeitwohnsitzabgabenverordnung beschlossen. Die Abgabe wird ab 2020 pro Freizeitwohnsitz je nach Größe der Nutzfläche zwischen 294 Euro (bis 30 m2) und 1.870 € (ab 250 m2) jährlich betragen. Das sind jeweils 85 Prozent von den vom Land vorgegebenen Höchstsätzen. In den...

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