Meldepflicht

Beiträge zum Thema Meldepflicht

Auch Hobbyimker müssen beim Amt für Veterinärwesen ihre Tiere melden. Andere Tierarten müssen direkt im Veterinärinformationssystem (VIS) gemeldet werden.

Appell
Tiere müssen auch von Hobby-Landwirten gemeldet werden

Ein eigener Bienenstock, ein paar Schafe, Ziegen oder Hühner – der Trend hin zur Selbstversorgung hat besonders während der Corona-Pandemie zugenommen. Auch im Stadtgebiet von Innsbruck gibt es immer mehr Hobby-LandwirtInnen, die Nutztiere halten, um sich mit landwirtschaftlichen Produkten wie Honig, Wolle oder Eiern teilweise selbst versorgen zu können. Diese müssen registriert werden, um Seuchen vorzubeugen. INNSBRUCK. „Wir bitten die Bevölkerung dringend darauf zu achten, ihre Tiere...

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Bezirksobfrau Rosi Fellner bei der Arbeit am Heimbienenstand. | Foto: Bienenzuchtverband Kufstein
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Ausweispflicht für Bienen auch in Kufstein

BEZIRK (bfl). Seit dem letzten Jahr besteht für die heimischen Imker eine amtliche Meldepflicht. Bei dieser muss der Imker die Anzahl der Bienenvölker in das Veterinärinformationssystem (VIS) eintragen. Das VIS ist eine Datenbank zur Unterstützung der Veterinäre bei Seuchenprävention und im Seuchenfall. Registrierungspflicht für alle Die Registrierungspflicht gilt dabei für alle Bienenhalter, sagt Rosi Fellner, die Bezirksobfrau für den Tiroler Imkerverband: "Es gibt auch viele...

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  • Barbara Fluckinger
Martin Maurer bei der Bienenregistrierung im VIS | Foto: privat
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Voraussetzung für Förderung: Bienen ab sofort meldepflichtig

Bienen sind meldepflichtig und Bienenstände benötigen ein Kennzeichen mit VIS-Nummer – Imkerverband im Waldviertler Kernland bietet Meldeservice für Mitglieder. BEZIRK ZWETTL. Neben Nutztieren wie Schafen, Ziegen oder Schweinen sind nun auch Bienen zu registrieren. Seit Jahresbeginn ist das Veterinärinformationssystem (VIS) für die Bienenregistrierung erweitert worden. Die Registrierungspflicht für Imkerinnen und Imker und deren Bienen ist in der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung...

  • Zwettl
  • Bernhard Schabauer
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Meldepflicht für Heimbienenstände

Das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz 2007 sieht für Bienenhalter einige Meldeverpflichtungen vor. Lückenlose Meldungen von Bienenvölkern sind vor allem deshalb wichtig, um im Falle von Bienenseuchen flächendeckend notwendige Maßnahmen treffen zu können. Imker, die mit ihren Bienenvölkern außerhalb des Gemeindegebietes vom Heimbienenstand wandern, müssen den Wanderbienenstand bekannt geben. Jeder Bienenhalter ist verpflichtet, bis längstens 15. April 2016 alle Heimbienenstände unter Angabe...

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  • Isabella Frießnegg

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