Appell
Tiere müssen auch von Hobby-Landwirten gemeldet werden

Auch Hobbyimker müssen beim Amt für Veterinärwesen ihre Tiere melden. Andere Tierarten müssen direkt im Veterinärinformationssystem (VIS) gemeldet werden.
  • Auch Hobbyimker müssen beim Amt für Veterinärwesen ihre Tiere melden. Andere Tierarten müssen direkt im Veterinärinformationssystem (VIS) gemeldet werden.
  • hochgeladen von Agnes Czingulszki (acz)

Ein eigener Bienenstock, ein paar Schafe, Ziegen oder Hühner – der Trend hin zur Selbstversorgung hat besonders während der Corona-Pandemie zugenommen. Auch im Stadtgebiet von Innsbruck gibt es immer mehr Hobby-LandwirtInnen, die Nutztiere halten, um sich mit landwirtschaftlichen Produkten wie Honig, Wolle oder Eiern teilweise selbst versorgen zu können. Diese müssen registriert werden, um Seuchen vorzubeugen.

INNSBRUCK. „Wir bitten die Bevölkerung dringend darauf zu achten, ihre Tiere anzumelden“, warnt der für Gesundheit und Veterinärwesen zuständige Vizebürgermeister
Johannes Anzengruber. „Die Haltung von Tieren wie Hühnern oder Schweinen ist der Bezirkshauptmannschaft bzw. im Veterinärinformationssystem (VIS) binnen einer Woche ab Aufnahme der Tiere zu melden.“ Dies ist unbedingt nötig, damit wir auf die vermehrt in Europa auftretende Schweine- und Geflügelpest schnell reagieren und die Tierhalterinnen und Tierhalter entsprechend informieren können“, hebt Anzengruber hervor.

Information schon im voraus

„Grundsätzlich müssen alle landwirtschaftlich genutzten Tiere innerhalb von sieben Tagen ab Aufnahme der Haltung im VIS bzw. beim Referat für Veterinärwesen gemeldet werden“, erläutert Elisabeth Gilhofer, Amtstierärztin vom städtischen Veterinärwesen und weist darauf hin: „Besser ist es aber, wenn man sich noch vor der Anschaffung der Tiere genau informiert.“ Wichtig zu wissen ist außerdem, dass für die Haltung dieser Tiere eine fachspezifische Ausbildung erforderlich ist. „Wer Fragen dazu hat, kann sich gerne telefonisch im Referat für Veterinärwesen, das für alle Tierhalterinnen und Tierhalter der Stadt Innsbruck zuständig ist, erkundigen und bekommt bei Bedarf ein Meldeformular zugeschickt“, hält die Amtstierärztin fest.

Welche Tiere müssen gemeldet werden

Landwirtschaftliche Nutztiere sind alle Tiere, die zur Gewinnung tierischer Erzeugnisse, wie zum Beispiel Nahrungsmittel, Wolle und Häute, oder zu anderen land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet bzw. gehalten werden. Zu den landwirtschaftlichen Nutztieren gehören Schweine, Schafe und Ziegen. Diese müssen direkt beim VIS gemeldet werden, entweder telefonisch unter 01 71128 8100 oder per E-Mail an vis@statistik.gv.at. Pferde, Kamele sowie Farm- bzw. Gatterwild (z.B. Damhirsche), Kaninchen, Bienen und Geflügel (z.B. Hühner, Wachteln, Gänse) sind im Innsbrucker Referat für Veterinärwesen unter der Nummer 0512 5360 1035 oder per E-Mail an post.veterinaerwesen@innsbruck.gv.at zu melden.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.