Oberster Gerichtshof bestätigt Schadenersatzanspruch für Nationalpark Kalkalpen nach Luchsabschuss
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Revision des Nationalpark Kalkalpen Folge geleistet und das erstinstanzliche Schadenersatzurteil des Bezirksgerichtes Steyr bestätigt. MOLLN. Demnach ist die wegen eines Luchsabschusses vom Strafgericht rechtskräftig verurteilte Ingrid W. schuldig, dem Nationalpark Kalkalpen 12.100 Euro Schadenersatz zu leisten. Überdies, so informiert der Nationalpark Kalkalpen in einer Aussendung, hat die Beklagte die bestimmten Kosten des zivilgerichtlichen Berufungs-...