Ruhe

Beiträge zum Thema Ruhe

Information: Einhaltung der Ruhezeiten

KLOSTERNEUBURG (red.) In der Klosterneuburger Umweltschutzverordnung sind Ruhezeiten für das gesamte Gemeindegebiet erlassen worden, die an allen Tagen in der Zeit von 19:00 bis 07:00 Uhr, sowie von 12:00 bis 14:00 Uhr und an Samstagen ab 17:00 und an Sonn- und Feiertagen ganztägig Tätigkeiten verbieten. Darunter fällt zu laute Musik, jede lärmverursachende Bautätigkeit sowei die Verrichtung von im Bauwesen afallenden Arbeiten, beispielsweise Hämmern und Sägen. Außerdem fällt auch das...

  • Klosterneuburg
  • Bezirksblätter Archiv (Caroline Szarka)

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