Kritik an Seezugang-Beschränkung
„Wie soll das kontrolliert werden?“
Die Verordnung des Landeshauptmannes, wonach das Betreten der Seebäder für Personen verboten ist, die nicht im Umkreis von 15 Kilometern wohnen, sorgt nun auch für Kritik von Verfassungsjuristen. BURGENLAND. Wie bereits berichtet, trat am 16. April eine Verordnung in Kraft, die den Zugang von Seebädern, Stegen, Seehütten und Hafenanlagen regelt. Diese dürfen unter anderem nur von Personen betreten werden, die im Umkreis von 15 Kilometern ihren Wohnsitz haben. „Eindeutig rechtswidrig“Kritik an...