Neue Seebäder-Verordnung
Wer außerhalb von 15 Kilometern wohnt, hat keinen Zutritt
Die von LH Hans Peter Doskozil angekündigte Verordnung über eine Zugangsbeschränkung für Seebäder im Burgenland sorgt für Aufregung. Die Opposition spricht von „Willkür“ und „Hau-Ruck-Aktion“.
BURGENLAND. Nachdem bis nach Ostern bereits ein Betretungsverbot gegolten hatte, tritt nun eine neue Verordnung in Kraft. Demnach dürfen die Bäder nur von Besitzern der Seehütten, von Berufsfischern und zum Zweck der Naherholung für Menschen, die im Umkreis von 15 Kilometern wohnen, betreten dürfen.
Fazekas (ÖVP): „Wer soll das kontrollieren?“
Für ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas ist die Einschränkung von 15 Kilometern „willkürlich und wenig praktikabel“. Er fragt sich, wer das kontrollieren soll. „Offenbar versucht der Landeshauptmann einmal mehr, die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen“, folgert Fazekas.
Hofer (FPÖ): „Der Seezugang muss offen bleiben“
Auch der ehemalige burgenländische Tourismus-Landesrat Alexander Petschnig und FPÖ-Landesparteiobmann Norbert Hofer sehen diese „Hau-Ruck-Aktion des Landeshauptmannes“ kritisch. „Man kann Menschen nicht von einem Tourismusgebiet fernhalten und dann erwarten, dass sie nach der Coronavirus-Krise dankbar als Gäste wiederkommen. Der Seezugang muss offen bleiben – alle Regeln, die auch in anderen Gebieten Österreichs gelten, müssen auch hier in Kraft sein und kontrolliert werden“, fordert Hofer.
NEOS: „Unzulässige Freiheitsbeschränkung“
NEOS Burgenland-Landessprecher bezeichnet die Verordnung als „unzulässige Freiheitsbeschränkung“. „Das geplante Betretungsverbot für Menschen, die weiter als 15 Kilometer weg vom Neusiedler See wohnen, entbehrt jeder sachlichen Grundlage, ist eine willkürliche Grenzziehung und absolut nicht gerechtfertigt“, so Posch.
Fürst (SPÖ): „Keine Verschärfung“
Für SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst ist die Aufregung nicht nachvollziehbar. Er weist darauf hin, dass der Zugang zu den Seebädern im Gegensatz zur früheren Regelung erleichtert und nicht verschärft wird – aber zunächst zeitlich befristet und in einem ersten Schritt für jene Menschen, die im unmittelbaren Umfeld leben oder einen Zweitwohnsitz haben. „Es entspricht daher nicht den Tatsachen, dass sich diese Maßnahme gegen ,Nicht-Burgenländer‘ richtet. Diese Regulierung gilt auch für Burgenländerinnen und Burgenländer, die außerhalb von 15km zu den Seebädern wohnen. Umgekehrt ist auch die Nutzung von Seehütten durch ihre Besitzer, egal aus welchem Bundesland sie kommen, nun möglich“, so Fürst in einer Aussendung.
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