Stadtgemeinde Tulln
Appell: Silvester ohne Knaller und Raketen
Im Ortsgebiet ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern gesetzlich verboten. Die Stadtgemeinde Tulln appelliert an ihre Bürger, dieses Gesetz einzuhalten und den bevorstehenden Jahreswechsel ohne das Zünden von Feuerwerk und Knallern zu feiern – zum Wohle von Mensch, Tier und Umwelt. TULLN (pa). Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist mittels Bundesgesetz und kommunaler Verordnung geregelt. Das geltende Recht laut Bundes-Pyrotechnikgesetz seit 1974: Im Ortsgebiet sind Feuerwerke verboten. Oft...