Verordnung regt auf
FINKENSTEIN. Ab dem 13. Dezember müssen Gastronomen und Hoteliers ihre Gäste informieren, welche Speisen Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Dies kann schriftlich auf der Karte oder mündlich erfolgen. Großer Aufwand „Für uns Gastronomen bedeutet das einen großen administrativen Aufwand.”, erklärt Ludwig Graber, Kirchenwirt und Obmann der Kärntner Wirtshauskultur. „Es ist schon richtig und wichtig, dass Wirte auf Allergene aufmerksam machen müssen, aber diese gesetzliche...