GUT BERATEN:
Guter Rat: Wie funktioniert häusliche Pflege
Alle zwei Wochen gibt Steuer- und Unternehmensberater Mag. Erich Wolf "einen guten Rat" Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in Privathaushalten kann durch selbständig tätige (Werkvertrag) oder unselbständig tätige (Dienstvertrag) Betreuungspersonen erfolgen. – Selbständige Hausbetreuung: Betreuer(in) schließt mit der zu betreuenden Person einen Werkvertrag ab. Diese meldet das Gewerbe bei der Gewerbebehörde an, meldet sich bei der SVS der Selbständigen und erklärt beim Finanzamt...