Causa Gamsjagd Leutsch: Zweimal "Strenger Verweis" und ein Freispruch.
LJM Anton Larcher strebt schärfere Strafen an. Derzeit sind drei Jahre Jagdkarten-Entzug das höchste Strafmaß, das der Jägerverband aussprechen kann.
LEUTASCH. Am Montag tagte die Disziplinarkommission zur medial bekannt gewordenen Causa Gamsjagd in Leutasch (Gebiet der Jagd der "Agrargemeinschaft Telfser Alpen") erneut, dazu stellt Landesjägermeister Anton Larcher fest, dass über ein weiteres Mitglied der Jagdgesellschaft im Umfeld des russischen Jagdgastes ein „strenger Verweis“ ausgesprochen wurde.
Für den Tiroler Jägerverband ist diese Rechtssache hiermit abgeschlossen, erklärt Larcher: "Es wurden zwei „strenge Verweise“ und ein Freispruch ausgesprochen. Beide Straf-Erkenntnisse werden augenscheinlich von den Beschuldigten beeinsprucht. Nun ist die nächste Instanz am Zuge.“
Schärfere Strafmöglichkeit angetrebt
Grundsätzlich strebt Larcher eine Änderung des Tiroler Jagdgesetzes an, die eine neue verschärfte Strafmöglichkeit schafft: „Wir sind mit dem Gesetzgeber in Kontakt und regen an, einen „Strengen Verweis mit besonders schwerer Schuld“ einzuführen. Dabei könnten Strafen mit einem längerem Entzug der Jagdkarte verhängt werden. Bislang sind drei Jahre Entzug die Höchststrafe.“
Der Landesjägermeister strebt auch eine Intensivierung der Jägerausbildung in den Bereichen Jagdethik und jagdliche Moral an: „Vorfälle wie in der Leutasch fügen der Jägerschaft immensen Schaden zu und müssen in Zukunft verhindert werden bzw. mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden können.“
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