Notfall-Rettungsdienst siedelt mit Jahreswechsel von Zirl nach Kematen

Die Rot Kreuz-Ortsstelle in Zirl: Nachnutzung mit der Marktgemeinde Zirl vereinbart. | Foto: Archiv/ Hauer
  • Die Rot Kreuz-Ortsstelle in Zirl: Nachnutzung mit der Marktgemeinde Zirl vereinbart.
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ZIRL. Das Rote Kreuz ist laut dem Baurechtsvertrag mit der Marktgemeinde Zirl aus dem Jahre 1995 verpflichtet, das Gebäude für die Dienststelle in Zirl zu errichten und in gutem und benützungsfährigem Zustand zu erhalten, und auch die Einsatzstelle gemäß den Bestimmungen des Tiroler Rettungsdienstgesetzes zu betreiben.
"Mit der Abwanderung der Notfall-Zentrale haben wir natürlich keine Freude", erklärt Bgm. Öfner, auch weil Zirl die weitaus bevölkerungsstärkere Gemeinde als Kematen ist und eine Notfall-Zentrale hier eher eine Berechtigung hat. Trotzdem will man sich mit dem Österreichischen Roten Kreuz, Bezirksstelle Innsbruck-Land, für eine Nachnutzung einigen.
Der Gemeinde wurde seitens dem ÖRK auch zugesichert, dass diverse Diensleistungs-Zweige der Rot-Kreuz-Tätigkeit weiterhin im Zirler Gebäude bestehen bleiben werden. Die Aktivitäten in Zirl sollen sogar ausgebaut werden: Lebensmitteltafel des Team Österreich, betreuter Fahrdienst, Jugendgruppen-Arbeit, Aus- und Weiterbildung etc.

Zirler Gemeinderat beschließt weitere Zusammenarbeit

Der Zirler Gemeinderat musste nun prüfen, ob diese weitere Nutzung dem seinerzeitlichen Baurechtsvertrag entspricht, oder ob eine Vetragsverletzung vorliegt. Wirtschaftsausschuss-Obmann Ing. Wolfgang Hütter (Für Zirl) erklärte, dass seinerzeit dem Roten Kreuz das Baurecht kostenlos eingeräumt wurde. Daher wurde auch eine Abänderung des Vertrages nötig, um wieder eine korrekte rechtliche Grundlage für die weitere Zusammenarbeit herzustellen.
Ein abgeänderter Vertragsentwurf wurde seitens des Roten Kreuzes vorgelegt und vom Gemeinderat schließlich am Donnerstag, 3.11.2016, abgesegnet. Die kostenlose Einräumung des Baurechtes soll auf drei Jahre befristet gewährt werden, erklärt Bgm. Thomas Öfner dazu: "Die Betonung liegt auf 'kostenlos'. Sollten seitens des Roten Kreuzes künftig in größerem Ausmaß durch Vermietung Einkünfte erzielt werden, dann muss über einen angemessenen Baurechtzins verhandelt werden."

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