Notfall-Rettungsdienst siedelt mit Jahreswechsel von Zirl nach Kematen
Mit Ende des Jahres 2016 soll der Notfall-Rettungsdienst der Rot-Kreuz-Ortsstelle Zirl (Geistbühelweg) in die neue Blaulicht-Einsatzzentrale nach Kematen übersiedelt werden. Mit diesem Plan kommt das Rote Kreuz mit der Marktgemeinde Zirl in einen Konflikt, denn seit Jänner 1995 besteht ein Baurechtsvertrag zwischen den Parteien, und dieser wurde auf 99 Jahre abgeschlossen. Der Gemeinderat musste nun die Ergänzungen des damaligen Vertrages absegnen und knüpft diese an Bedingungen.
ZIRL. Das Rote Kreuz ist laut dem Baurechtsvertrag mit der Marktgemeinde Zirl aus dem Jahre 1995 verpflichtet, das Gebäude für die Dienststelle in Zirl zu errichten und in gutem und benützungsfährigem Zustand zu erhalten, und auch die Einsatzstelle gemäß den Bestimmungen des Tiroler Rettungsdienstgesetzes zu betreiben.
"Mit der Abwanderung der Notfall-Zentrale haben wir natürlich keine Freude", erklärt Bgm. Öfner, auch weil Zirl die weitaus bevölkerungsstärkere Gemeinde als Kematen ist und eine Notfall-Zentrale hier eher eine Berechtigung hat. Trotzdem will man sich mit dem Österreichischen Roten Kreuz, Bezirksstelle Innsbruck-Land, für eine Nachnutzung einigen.
Der Gemeinde wurde seitens dem ÖRK auch zugesichert, dass diverse Diensleistungs-Zweige der Rot-Kreuz-Tätigkeit weiterhin im Zirler Gebäude bestehen bleiben werden. Die Aktivitäten in Zirl sollen sogar ausgebaut werden: Lebensmitteltafel des Team Österreich, betreuter Fahrdienst, Jugendgruppen-Arbeit, Aus- und Weiterbildung etc.
Zirler Gemeinderat beschließt weitere Zusammenarbeit
Der Zirler Gemeinderat musste nun prüfen, ob diese weitere Nutzung dem seinerzeitlichen Baurechtsvertrag entspricht, oder ob eine Vetragsverletzung vorliegt. Wirtschaftsausschuss-Obmann Ing. Wolfgang Hütter (Für Zirl) erklärte, dass seinerzeit dem Roten Kreuz das Baurecht kostenlos eingeräumt wurde. Daher wurde auch eine Abänderung des Vertrages nötig, um wieder eine korrekte rechtliche Grundlage für die weitere Zusammenarbeit herzustellen.
Ein abgeänderter Vertragsentwurf wurde seitens des Roten Kreuzes vorgelegt und vom Gemeinderat schließlich am Donnerstag, 3.11.2016, abgesegnet. Die kostenlose Einräumung des Baurechtes soll auf drei Jahre befristet gewährt werden, erklärt Bgm. Thomas Öfner dazu: "Die Betonung liegt auf 'kostenlos'. Sollten seitens des Roten Kreuzes künftig in größerem Ausmaß durch Vermietung Einkünfte erzielt werden, dann muss über einen angemessenen Baurechtzins verhandelt werden."
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