Telfer GV Mader klagte Bürgermeister und Gemeinderat
Bgm. Härting und GR Schuchter freigesprochen
TELFS. Die Telfer Gemeindevorständin Angelika Mader hat voriges Jahr Privatklage gegen Bgm. Christian Härting und Gemeinderat Klaus Schuchter eingebracht. Die Entscheidung des Landesgerichts vorige Woche lautet: Freispruch für die Geklagten – das Urteil ist bereits rechtskräftig.
"Üble Nachrede"
ÖVP-GV Mader hat im Vorjahr die beiden "Wir für Telfs"-Politiker, Bgm. Härting und GR Schuchter, geklagt. Es ging um üble Nachrede betreffend das Altenwohnheim Telfs (Vorwurf beim Umgang mit Corona im Altenwohnheimverband unter Obmann Bgm. Härting) sowie auch betreffend Pfuscharbeit (Vorwurf der Schwarzarbeit durch Gemeindewerke Telfs in Maders Privatwohnung). Mader sah sich in eine politische Schlammschlacht verwickelt, sie wehrte sich daraufhin mit Privatklagen. Dabei wurde Mader von Rechtsanwalt Mag. Norbert Tanzer, ebenso Gemeinderat (PZT), vertreten.
Die Klage am Landesgericht blieb ohne Erfolg für Mader: Das zuständige Gericht sprach sowohl Bürgermeister Härting als auch Klaus Schuchter vollinhaltlich frei. Mader verzichtete auf eine Berufung, sie muss die Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
In einem Statement zur Sache erklärt Bgm. Härting, für ihn war das Urteil keine Überraschung: "Es ist schade, dass Gemeinderatskollegin Mader Gerichte mit Privatanklagen beschäftigt. Uns war von Anfang an bewusst, dass wir nichts Unrechtes getan haben. Die vergangenen Geschehnisse rund um das Altenwohnheim und der GWT sind Fakt und nicht wegzudiskutieren. Das Urteil der zuständigen Richterin war eindeutig. Das mussten Mader und ihr Rechtsvertreter Tanzer zur Kenntnis nehmen." Weiters meint Härting: "Ich bin kein nachtragender Mensch, aber jetzt müssen sowohl Angelika Mader als auch Norbert Tanzer ihren Willen zur konstruktiven Zusammenarbeit zeigen. Alles andere wäre ein Affront den Telfer BürgerInnen gegenüber. Wir sind zum Arbeiten gewählt und nicht zum Streiten, schon gar nicht vor Gericht."
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