Keine Ruhe rund um Pollinger Grundstücksstreit
Causa Greil geht in nächste Runde

Gemeinderat Andreas Knabl (Allgemeine Bürgerliste Polling) informierte den Gemeinderat über die Chronologie der "Causa Greil".
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  • Gemeinderat Andreas Knabl (Allgemeine Bürgerliste Polling) informierte den Gemeinderat über die Chronologie der "Causa Greil".
  • hochgeladen von Georg Larcher

Die Gemeinderatssitzung am Montag in Polling hatte einen umfassenden und komplexen Punkt auf der Tagesordnung (dem Antrag zum Ausschluss der Öffentlichkeit blieb die 2/3-Mehrheit in der Abstimmung versagt): Zwei Beschlüsse standen zur "Causa Mario Greil" (Sohn des Oppostitionsführers GR Robert Greil) an.

POLLING. Vor allem stieß der Gemeindespitze auf, dass die Familie Greil die Sache als "Stellvertreterkrieg" bezeichnet, da der Beklagte der Sohn des rührigen Oppositionspolitikers ist. Robert Greil ließ sich bei der Abstimmung im Gemeinderat wegen Befangenheit durch eine Ersatzgemeinderätin vertreten.
Die für die Beschlüsse nötigen Vorkenntnisse und die Geschichte zur Vergabe des Gemeinde-Grundstückes vermittelte Gemeinderat Andreas Knabl dem Gemeinderat und den Zuhörern/innen in einer einstündigen Power-Point-Präsentation.

Anträge von Greil mit 6:5 abgelehnt

Am Ende ging die Entscheidung knapp mit 6:5 gegen die von Mario Greil formulierten Anträge aus, nämlich der "Antrag auf Einstellung des Zivilrechtsverfahrens und Zurückziehung der Berufung gegen meine Person (Mario Greil, Anm. d. Red)". Mehrheitlich abgelehnt wurde auch der zweite Antrag im Namen von Mario Greil: "Antrag auf Freistellung meiner bisherigen Wohnung zum freien Verkauf (Klausel laut Kaufvertrag)"

Die Vorgeschichte aus Sicht der Beklagten Mario sowie Vater Robert Greil lesen Sie hier: Liste Fritz ortet Stellvertreterkrieg – Grundstücksstreit in Polling

Jahrelanger Rechtsstreit zw. Gemeinde und Bürger

Seit zwei Jahren schon führt die Gemeinde Polling ein Zivilrechtsverfahren mit dem Ziel, einen von Mario Greil erworbenen Grund (es handelt sich hier um einen für junge Pollinger/innen zur Verfügung gestellten, sehr günstige Baugründe) in der Größe von ca. 400 m2 wieder zurückzubekommen, da bei der Grundstückvergabe "nicht angegeben" wurde, dass Greils Lebensgefährtin bereits ein Grundstück in Thaur besitzt. Damit soll eine Voraussetzung zum Erhalt eines günstigen Grundes nicht gegeben sein. Erst nachträglich wurde festgestellt, dass der Notar bei der Grundstücksabfrage einen Fehler gemacht hat, und damit das Grundstück von Greils Lebensgefährtin nicht aufschien. Die Gemeinde wollte deshalb den Kauf rückabwickeln - und beschritt den Klagsweg nach vorausgehenden gütlichen Einigungsversuchen.
Das erste Verfahren ging zugunsten von Mario Greil aus, er habe die Gemeinde damals nicht bewusst falsch informiert. Trotzdem: Die Gemeinde prozessiert weiter, mit der Begründung, da sonst die Gefahr bestand, dass die Haftpflichtversicherung aussteigen könnten, wenn es darum geht, die Gerichtskosten zu übernehmen – weil nicht alle Versuche unternommen worden wären, das Verfahren zu gewinnen.

"So bestand für die Gemeinde und damit für die Steuerzahler ein deutlich höheres Risiko. Dem galt es mit der Berufung entgegenzuwirken",

betonte Bürgermeisterin Gabriele Rothbacher.

Vergleichsangebot im Juli 2021

Im selben Gerichtsverfahren dazu empfahl die Richterin im Juli des Vorjahres schließlich einen Vergleich, dem beide Parteien zuerst auch zugestimmt hätten:
Ab 15. Juli führte die Richterin Vergleichsgespräche: Die Gemeinde bestand auf die Summe in Höhe von 46.000 (36.000 + 10.000 Euro Gerichtskosten), obwohl Mario sagte er könne diese zusätzlichen Kosten nicht finanzieren. Es wurde dann trotzdem ein bedingter Vergleich besprochen, wobei die Gemeinde vorbehaltlich eines Gemeinderatsbeschlusses zustimmte und Mario vorbehaltlich der Finanzierbarkeit durch die Bank zustimmte. Die Bank lehnte die Finanzierbarkeit ab. Mario schlug dann nochmals schriftlich dem Gemeinderat einen Vergleich mit 20.000 € vor, der abgelehnt wurde. Deshalb scheiterte ein Vergleich.
Die Gemeinde wehrte sich also weiter.

"Für alle Beteiligten wäre die Sache im Herbst 2021 abgeschlossen gewesen, Mario Greil wären nur 10.000 Euro mehr an Gerichtskosten zugekommen, zur Zahlung auf zwei Jahre aufgeteilt, und damit wäre der Grundstücksdeal immer noch günstig gewesen",

erklärt dazu die Bürgermeisterin. 60.000 Euro kostete dem jungen Paar das Gemeindegrundstück, der Marktwert dafür liegt derzeit bei 200.000 Euro!

Causa geht in die nächste Runde

Der Gemeinderat wird nach Ablehnung der beiden Beschlüsse (siehe oben) diese Streitsache ausjudizieren, um am Ende alle Versuche angestellt zu haben, der Gefahr zu entgehen, dass der Steuerzahler damit belastet werden könnte.
Hätte der Gemeinderat die Beschlüsse mehrheitlich angenommen, wäre die Gemeinde durch das höhere Risiko eher auf den Kosten sitzen geblieben, ein Schaden, der nur noch durch eine Klage gegen den Notar abgefedert werden könnte. Denn dieser – das kommt bei der Streitsache dazu – hat eben einen Fehler bei der Grundstücksabfrage gemacht (siehe oben - damit hätte der damalige Bürgermeister den Vekauf an Greil erst gar nicht abgewickelt).
Doch nun ist es wie es ist, und: "Ihr hättet es zu verantworten gehabt, wenn für die Allgemeinheit Mehrkosten entstehen", ärgert sich GR Andreas knabl in Richtung der fünf Mandater/innen der Liste "Bunt für Polling" unter Greil, die auch nach Knabls Vortrag bei ihrem Antrag blieben und dafür stimmten.
Die sechs Gegenstimmen der "Allgemeinen Bürgerliste" unter Bgm.in Rothbacher also die 6:5-Abstimmung – soll möglichen finanziellen Schaden für die Gemeinde abwenden.
Bezirksblätter bleiben bei der Sache dran und berichten weiterhin.

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