Land reagiert auf Stauverhalten
Abfahrtsperren auf A10 werden verschärft
Zielgebiet für Abfahrten wird eingeschränkt. Das Land Salzburg will bis 17. Februar neue Verordnung in Kraft setzen. Enge Radien um Kuchl und Hallein.
TENNENGAU/PONGAU. Ab 17. Februar wird es eng für Stauflüchtlinge: das Land Salzburg setzt bis zu diesem Zeitpunkt eine neue Verordnung in Kraft. Dazu werden vom Land Salzburg die genaue Regeln der Abfahrtssperren auf der Tauernautobahn A10 in Zukunft noch genauer definiert. Ziel der Verschärfung ist es, die Durchreisenden daran zu hindern, die Autobahn wegen stockendem Verkehr über Bundes- und Landesstraßen zu umfahren. Damit soll der Verkehr durch die Gemeinden verringert und die Anrainer entlastet werden.
Erstmalig werden die Abfahrtssperren mit Radien definiert, indem ein Zielgebiet liegen muss, um die Autobahn als Durchreisender verlassen zu dürfen.
„Die Anrainer-Gemeinden sind an starken Reisetagen extrem belastet und daher tun wir alles uns mögliche, um die Situation zu verbessern. Mit der neuen Definition der Abfahrtssperren haben wir nun endlich eine rechtliche Möglichkeit gefunden, das Zielgebiet für Abfahrten entsprechend einzuschränken“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll.
Enge Radien um Kuchl und Hallein
So sieht der Plan aus: Im Umkreis von Hallein müssen Zielgebiete innerhalb von rund 16 Kilometer liegen. Kuchl soll am engsten definiert werden, das Ziel darf nur in einem Umkreis von rund acht Kilometer liegen. In Golling muss der Radius etwas weiter definiert werden, um eine entsprechende Erreichbarkeit von Zielen wie zum Beispiel Annaberg und Gosau gewährleisten zu können.
Kritiker des Planes befürworten zwar die Reaktion auf sogenannte "Stauflüchtlinge", da die Anrainer unter den örtlichen Verkehr leiden, aber sie befürchten Auswirkungen auf den Handel ("Jausenkauf") bzw. der Gastronomie ("Zwischenstopp mit Einkehr").
Die neuen Radien für die Abfahrtssperren sollen ab 17. Februar 2024 gelten, die Verordnung dafür ist in Arbeit.
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