Wohnungen sollen günstiger werden
Erstkauf ohne Grunderwerbssteuer
Länder wollen den Ersterwerb von Wohnungen günstiger machen. Bundesminister Magnus Brunner soll Erleichterungen für Jungfamilien schaffen. Bankzinsen, Nebengebühren und Steuern sollen gesenkt werden.
SALZBURG. Die Wohnbaureferenten der Länder tagten in Salzburg im Schloß Leopoldskron. Im Zentrum der Beratungen standen Entlastungen beim Erstkauf von Wohnungen. Salzburg brachte den Antrag zur Entlastung des Ersterwerbs von Immobilien zur Eigennutzung ein, nachdem seitens des Bundes seit der letzten Referentenkonferenz keine entsprechenden Maßnahmen im Gebührenbereich gesetzt wurden.
"Ziel ist es, Jungfamilien beim Erstkauf zu entlasten", so Landesrat Martin Zauner (FPÖ). Beim Erstkauf sollen für Jungfamilien, neben einem Entfall der Grunderwerbssteuer, die Gerichtskosten sowie Lockerungen bei Kreditvergaben (KIM-Verordnung) erreicht werden.
Salzburg macht Vorstoß bei Entlastungen
Das Land Salzburg brachte den Antrag zur Entlastung des Ersterwerbs von Immobilien zur Eigennutzung ein, nachdem seitens des Bundes seit der letzten Referentenkonferenz keine entsprechenden Maßnahmen im Gebührenbereich gesetzt wurden. „Unser Antrag wurde von den Kolleginnen und Kollegen vollinhaltlich mitgetragen. Der zuständige Bundesminister für Finanzen wird von den Ländern ersucht, umfassende Maßnahmen zur Erleichterung beim Erstkauf, insbesondere für Jungfamilien, zu ergreifen, um so die sehr empfindlichen Nebenkosten zu senken“, so der Wohnungslandesrat Martin Zauner (FPÖ/Salzburg) in einer abschließenden Erklärung.
Weniger Gebühren
Bei der Abschlusspressekonferenz wurde vom zuständigen Salzburger Landesrat gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Oberösterreich und dem Burgenland die Entlastung von Jungfamilien eingefordert.
„Zusätzlich haben wir uns darauf verständigt, dass wir gegenüber dem Bund die wiederholt geforderte bundesweite Entlastung bei den Gerichtsgebühren abermals in Erinnerung rufen. Auch hier gibt es Potenzial für Entlastungen für die Bevölkerung“, so Zauner. Konkret wurde auf eine Gebührenbefreiungen nach dem Wohnbauförderungs- und dem Wohnhaussanierungsgesetz Bezug genommen.
Lockerung bei Kreditvergabe
Nach der Verschärfung der heimischen Kreditbedingungen durch eine Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist die Neuvergabe von Krediten für Wohnzwecke seit Jänner 2023 im Vergleich zum Höchststand um weit mehr als 50 Prozent eingebrochen. Die Wohnbaureferenten sprachen sich in Leopoldskron gegenüber dem Bund für Lockerungen der Verordnung oder sogar ein vorläufiges Aussetzen beziehungsweise gänzliches Auslaufen der Immobilienfinanzierung bei Kreditinstituten (Kreditinstitute Immobilienfinanzierungsmaßnahmen Verordnung, sog. KIM-Verordnung) aus.
Vielmehr soll in Hinkunft eine Risikobeurteilung der Banken zum Tragen kommen. Mit dieser Vorgehensweise wollen die Landeswohnreferenten einerseits die Arbeitsplätze im sozialen Wohnbau sichern und andererseits die Wohnungsvergabe anregen.
Kritisch wird von den Teilnehmern der Konferenz die Tendenz der Länder zu Förderungserhöhungen angesehen, die preistreibende Effekte mit sich bringen. In Salzburg werden durch Unterstützungen bis zu 70 und 80 Prozent der Baukosten von Mietwohnungen gefördert, die Umsetzung ist aufgrund hoher Kosten jedoch schwierig. „Das sehen wir in allen Bundesländern“, so Zauner.
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