17 Jahre zu wenig Gehalt

Die Frau arbeitete 40 Stunden, bezahlt wurde sie von ihrem Arbeitgeber aber nur für 30 Arbeitsstunden. | Foto: Archiv
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TENNENGAU (tres). Einen Skandal hat nun die AK gemeinsam mit der GKK aufgedeckt: Frau E. stieg nach der Geburt ihres Kindes 1995 wieder bei ihrem Arbeitgeber, einer Tennengauer Apotheke, ein. Sie arbeitete mit 40 Stunden Vollzeit. Aber angemeldet und bezahlt wurde sie nur für 30 Arbeitsstunden.

Es ist nicht selbstverständlich, dass junge Mütter nach der Geburt eines Kindes wieder Vollzeit arbeiten. Frau E. nahm alle Hürden und setzte im Juni 1995 ihr Dienstverhältnis mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden fort.
Ihr Dienstgeber meldete sie aber nur für 30 Stunden bei der Gebietskrankenkasse an und zahlte auch nur für 30 Stunden. Das Ganze flog erst auf, als die GKK nachforschte.

Sie wurde auch noch entlassen

Die Arbeitnehmerin erhielt daraufhin 26.000 Euro Lohn für drei Jahre nachträglich ausbezahlt - alles davor war bereits verjährt - sie wurde im Nachhinein korrekt angemeldet.

Die Zahlung an Frau E. blieb aber nicht ohne Nachspiel: "Das Arbeitsklima verschlechterte sich, die Geschäftsführung fragte bei Kollegen nach, ob etwas gegen die Arbeitnehmerin vorgebracht werden könnte. Schließlich wurde sie entlassen", erklärt AK-Präsident Siegfried Pichler erzürnt: „Der Arbeitgeber hat sich durch sein gesetzwidriges Verhalten Unsummen erspart. Die betroffene Mutter dann auch noch zu entlassen ist eine Schande.“

170.000 Euro versucht zu unterschlagen

Die AK erstritt für die Frau nun über 43.000 Euro an Netto-Nachzahlungen, denn die Entlassung war zu Unrecht erfolgt.

"Beendet war das Drama damit noch nicht", berichtet der AK-Präsident: "Gemeinsam mit der AK hat Frau E. noch einmal das Nachzahlen von rund 22.000 Euro an GKK-Beiträgen durch den Arbeitgeber gefordert, wogegen dieser sich vehement wehrt. Gehaltsansprüche von rund 75.000 Euro brutto, um die E. in den Jahren 1995 bis 2009 geprellt wurde, sind wegen Verjährung unwiederbringlich verloren."

Rechnet man die Nachzahlung von 22.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und die Entschädigungszahlungen durch die unberechtigte Kündigung dazu, dann versuchte die Tennengauer Apotheke ihre ehemalige Mitarbeiterin um Ansprüche in Höhe von 170.000 Euro zu bringen.

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