Bauen und Wohnen im Tennengau
Arge Eigenheim für Leerstandsabgabe
Die Rahmenbedingungen für Bauen und Wohnen sind im Land Salzburg auf eine neue rechtliche Basis gestellt worden. Der Wohnungsleerstand und die Baurechtsnovelle wurden in jüngster Zeit neu geregelt.
SALZBURG/ST. KOLOMAN. Der aus St. Koloman stammende Bundesobmann der Arge Eigenheim (rund 100 gemeinnützige Wohnbauträger in Österreich) Christian Struber befürwortet eine Leerstandsabgabe auf leerstehende Wohnungen im Interesse der Bevölkerung. Struber, der zugleich Geschäftsführer der Salzburg Wohnbau ist, kennt die Bedürfnisse des Salzburger Wohnungsmarktes sehr genau und sieht die „Kommunalabgabe Leerstand“, die kürzlich von der Landesregierung für nichtbewohnte Wohnungen beschlossen wurde, als richtige Maßnahme an.
„Es ist auf alle Fälle ein Schritt in die richtige Richtung, um Wohnungen zu mobilisieren und fürs Wohnen zu nutzen, statt sie leer stehen zu lassen. Das wirkt den aktuellen Preisentwicklungen in Ballungszentren und Tourismusregionen entgegen und verringert den Druck auf die Errichtung von Neubauten“, so Christian Struber.
Der Wohnungsmanager macht zudem darauf aufmerksam, dass leerstehende Wohnungen auch auf die Betriebskosten der übrigen Hausbewohner Auswirkungen haben.
„Wohnungsleerstand wirkt sich in einem Wohnhaus immer negativ auf die Betriebskosten der anderen Bewohner aus. Die Einnahmen aus dieser Abgabe sollen von den Gemeinden zur aktiven Bodenpolitik zur Sicherung von Grundstücken für den Wohnbau verwendet werden. Wohnungen sind nicht auf eine reine Wertanlage zu reduzieren", informiert der Wohnungsmanager.
Gleichstellung von Holzbeton gefordert
Während die Wohnbaurechtsnovelle im Landtag am Mittwoch den 7. Juli beschlossen wurde, forderten zuvor die Salzburger Holzbetonbranche eine Gleichstellung der Baumaterialien Holzbetonbau und Holzmassivbau. Der Verband Österreichischer Beton- und Fertigteilwerke hält die Notwendigkeit einer Chancengleichstellung für die regionalen Anbieter des Baustoffs Holzbeton in der Novelle für gegeben.
"Wenn man bei den Förderungen Wert auf Nachhaltigkeit, Regionalität und Umweltbewusstsein legt, sollte das für alle Baustoffe gelten, die diese Kriterien erfüllen“, so Herbert Schilcher, Sprecher des Arbeitskreises Holzbeton.
Baurechtsnovelle beschlossen
Bei der Landtagssitzung am 7. Juli wurden die Baurechtsnovelle wie geplant beschlossen. Konkret wurde das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015, das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009, das Bebauungsgrundlagengesetz, das Baupolizeigesetz 1997, das Salzburger Bautechnikgesetz 2015 und das Salzburger Bauproduktegesetz geändert.
Weitere Nachrichten aus dem Tennengau
Weitere Beiträge aus dem Tennengau HIER
Weitere Beiträge von Martin Schöndorfer HIER
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.