Manchmal steht ein "Trottel" drauf
Keine Zeit für Scherze haben Wahlbehörden bei der Bundespräsidentenwahl am Sonntag. Auch wenn Wähler oft witzig sein wollen und auch mal Wahlzettel kreativ "verfeinern".
TENNENGAU (tres). 43.177 wahlberechtigte Tennengauer ab 16 Jahren sind am 4. Dezember aufgerufen, zum dritten Mal für heuer ihren Bundespräsidenten zu wählen. Aufgrund der Problematik mangelhafter Briefwahlkuverts und nachdem der Verfassungsgerichtshof die erste Stichwahl vollständig aufhob, wurde der Termin für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl von Oktober auf kommenden Sonntag verschoben.
"Das ist unser Job"
Auch im Tennengau laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Bezirkswahlleiter ist Bezirkshauptmann Helmut Fürst, sein Stellvertreter, Gerhard Schönleitner. Zuständig für die Durchführung der Wahl sind die Bezirkswahlbehörde, die Gemeindewahlbehörden und die Sprengelwahlbehörden. Die Bezirkswahlbehörde ist für die Auszählung der Briefwahlstimmen zuständig. Dieses Mal rechnet Fürst mit seinem Team mit rund 3.500 Wahlkartenwählern.
"Rein rechtlich war auch schon bei der letzten Bundespräsidentenwahl im Tennengau, wie in ganz Salzburg, alles in Ordnung, trotzdem müssen auch die Tennengauer wieder wählen", erklärt Fürst. "Jetzt wird es dann ja wohl passen", meint Schönleitner, "und wenn nicht, dann wählen wir eben ein viertes Mal." Die Stimmung in der Halleiner Bezirkshauptmannschaft sei gut: "Es gibt starke Wahljahre und das gehört dann eben zu unserer Arbeit dazu."
Immer wieder tauchen aber momentan Fragen auf, die es noch zu klären gibt. So z. B. diese: Darf man in der Wahlkabine sein Kreuzerl machen, es mit dem Handy fotografieren und das Bild in den sozialen Netzwerken, wie auf Facebook, posten?
Facebook-Posting erlaubt?
Ja, das ist erlaubt, wenn es der eigene Wahlzettel ist. Prinzipiell muss ohnehin jeder einzeln in die Wahlkabine gehen. Auch Kinder dürfen nicht mitgenommen werden, außer sie sind noch ganz klein. Wie klein, das entscheidet der jeweilige Wahlleiter. Der Grund: Jeder muss unbeeinflusst sein und das Wahlgeheimnis muss gewährleistet bleiben: "Nicht dass das Kind dann im Kindergarten herumerzählt, wo der Papa sein Kreuzerl gemacht hat."
"Hingehen, das Wahlrecht nutzen", solle man, meinen der Bezirkshauptmann und sein Stellvertreter. Aber hätten die Wahlhelfer nicht weniger Arbeit, wenn weniger Leute wählen gehen? "Das ist uns egal. Wir hoffen auf eine starke Wahlbeteiligung der Tennengauer!"
Hakerl statt Kreuzerl?
Worauf die Wähler aber gern verzichten dürfen, erklärt Fürst auch noch: "Bitte keinen Roman auf den Wahlzettel schreiben. Am besten einfach sein Kreuzerl bei seinem Favoriten machen und fertig. Wir sind alle so mit dem Zählen beschäftigt, das liest sowieso niemand."
Schreibt einer z. B. "Trottel" unter einen Kandidaten oder malt Blumen und Bienen darauf, dann gilt der Wahlzettel trotzdem noch - solange der Wählerwille mit einem Kreuzchen erkennbar ist. Gelten gelassen werden aber notfalls auch Häkchen oder wenn alle anderen Kandidaten durchgestrichen werden. "So Dinge passieren oft. Die Wähler sind teilweise sehr kreativ", sagt Schönleitner, "vielleicht wäre es eh einmal lustig, sich die Wahlzettel genauer anzuschauen, aber wie gesagt: Es fehlt uns dafür die Zeit."
Die Bezirksblätter liefern Ihnen am Wahlsonntag ab 17.00 Uhr auf www.meinbezirk.at und auf Facebook die ausgezählten Ergebnisse.
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