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Fake Gewinnspiel: Cineplexx Österreich verschenkt keine "James Bond"-Tickets

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TIROL. Aktuell gibt es auf Facebook wieder ein Fake-Gewinnspiel. Diesmal versprechen die Betrüger mit einer Fake-Seite zwei „VIP-Spionage-Tickets“ für den neuen James Bond Film. Kommentiert man den Beitrag, landet man schnell in einer Abo-Falle.

James Bond Gewinnspiel wird zur Abo-Falle

Lang ersehnt und oft verschoben – nun ist es soweit, am 30. September kommt der neue James Bond „Keine Zeit zu sterben“ ins Kino. Die Freude auf den so lange erwarteten Kinostart nehmen  Betrüger zum Anlass, mit einem Gewinnspiel ihr Opfer in die Abo-Falle zu locken. Um das James Bond-Gewinnspiel zu verbreiten, haben die Betrüger eine Cineplexx-Fake-Seite auf Facebook eingerichtet. Mit dieser verlosen sie zwei „VIP-Spionage-Tickets“ noch vor dem eigentlichen Vorverkauf.

So funktioniert die Abo-Falle

Im Fake-Gewinnspiel heißt es, dass Interessierte einfach einen Kommentar mit "No Time to die" hinterlassen sollen. Bald darauf bekommt man von den Betrügern eine Privatnachricht über den Messenger. Dabei handelt es sich angeblich um die Gewinnbenachrichtigung. Darin steht, dass man die beiden Kinotickets für den neuen Bond gewonnen hätte. Damit man den vermeintlichen Gewinn einlösen kann, muss man dem Link in der Privatnachricht anklicken. Dieser Link führt auf eine gefälschte Cineplexx-Seite. Hier soll man persönliche Daten, wie Name und Kreditkartendaten eingeben. Zusätzlich muss ein kleiner Betrag für die Versandkosten mit der Kreditkarte bezahlt werden (1 bis 3 Euro).

Kleingedrucktes lesen

Im Kleingedruckten auf der Fake-Cineplexx-Seite findet man einen Hinweis, dass man mit der Bezahlung des kleinen Betrags an einem Partnerprogramm teilnehmen würde. Das Testabo würde fünf Tage dauern. Künftig soll dann ein bestimmter Beitrag regelmäßig abgebucht wird. Künftig wird dann monatlich ein Betrag in der Höhe von 30 bis 90 Euro abgebucht. Auch wenn rechtlich kein gültiger Abo-Vertrag zustande kommt, muss man das betrügerische Abo kündigen.

"Mit etwas Aufwand können Sie die Abbuchungen stoppen und Ihr Geld zurückholen." (Watchlist Internet)

Im Kleingedruckten wird auch gleich darauf hingewiesen, dass man aufgrund der Mitgliedschaft am Gewinnspiel für die Kinokarten teilnehmen würde. Sollte es den Gewinn nicht mehr geben, würde man ein ähnliches Produkt bekommen.

Wie man Fake-Seiten auf Facebook erkennen kann

Immer wieder nützen Betrüger gefälschte Seiten, die denen bekannter Unternehmen sehr ähnlich sind, um ihre Gewinnspiele unter die Facebook-Community zu bringen. Diese gefälschten Seiten haben in der Regel Gemeinsamkeiten, an denen man sie relativ einfach als Fake-Seiten entlarven kann.

  • Blauer Haken neben dem Namen: Bei großen Firmen findet sich bei Facebook ein blauer Haken neben dem Namen. Damit garantiert Facebook, dass der Seitenbetreiber überprüft wurde. Diesen Haken gibt es erst nach einem Prüfungsverfahren.
  • Seitentransparent: Jede Facebook-Seite gibt unter Seitentransparenz Auskunft, wie lange es die Seite bereits gibt. Fake-Seiten gibt es meist noch nicht so lange. So ist beispielsweise, diese Seite erst seit 10. September online.
  • Zahl der "Gefällt mir-Angaben": Gerade bekannte Unternehmen haben meist sehr viele Fans, kopierte Unternehmensseiten, also Fake-Seiten, haben hingegen kaum Fans. Es lohnt sich daher, auch auf die Gefällt mir-Angaben zu schauen.
  • Kaum Beiträge: Die Fake-Seiten von Unternehmen wurden in der Regel nur für den einen Zweck erstellt: Sie wollen möglichst viele User in die Gewinnpiel-Falle locken. Daher haben die Seiten so gut wie nie Beiträge.

Was tun, wenn man bereits in die Abo-Falle getappt ist

In diesem Fall ist  durch die Eingabe der persönlichen Daten und der Kreditkartenzahlung laut Watchlist Internet kein rechtskonformer Abo-Vertrag zustande gekommen, da die Betrüger bewusst getäuscht haben. Mit etwas Aufwand kann man daher das bereits überwiesene Geld zurückbekommen.

  • Nach Kontaktmöglichkeiten suchen. Diese sollten sich auf der Kreditkartenabrechnung oder der betrügerischen Webseite finden.
  • Den Abo-Anbieter kontaktieren und umgehend die Kündigung und die Rückerstattung der abgebuchten Beiträge fordern. Dabei sollte man darauf hinweisen, dass der Vertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, da man nicht eindeutig über den Vertragsabschluss aufgeklärt wurde.
  • Falls die Abo-Anbieter nicht auf die Forderungen eingehen, sollte man umgehend das Kreditkarteninstitut kontaktieren. Hier sollte man die Rückerstattung der abgebuchten Beiträge fordern.

"Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten." (Watchlist Internet)

  • Sperren des Abo-Anbieters für weitere Abbuchungen
  • Wenn notwendig, die Kreditkarte sperren

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Externer Link: Watchlist Internet

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