Gericht fällte Urteil für illegalen Waffenhandel

HIPPACH (fh). Im November vergangenen Jahres kam es am Schwendberg zu einem Polizeieinsatz der anderen Art. Ein 25-köpfiges Sonderkommando rückte aus um das illegale Waffenarsenal eines Zillertalers sicher, welcher zuvor zwei Männern aus Bayern (70 und 78 Jahre) eine vollautomatische Waffe des Typs "UZI" samt Munition verkauft hatte.  Der 68-jährige Zillertaler besaß ein Waffenarsenal ungeahnter Größe und unter anderem fand man ein Panzerabwehrrohr Mehrladerrepetiergewehre mit Scheinwerfer, schießende Kugelschreiber und einen Spazierstock mit Stilett. Den Handel, welchen der Mann mit den Schusswaffen betrieb, wurde ihm schlussendlich zum Verhängnis, denn als die bayrische Polizei die Navigationsdaten der beiden Kunden aus Bayern auswertete, führte die Spur direkt ins Zillertal.

Angeklagter wurde verurteilt
Auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck erklärt Thomas Willam: "Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung beim Landesgericht Innsbruck am 6.8.2019 wegen einer Mehzahl an Vergehen nach dem Waffengesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je EUR 30,-- (insgesamt also EUR 7.200,--) verurteilt, dazu wurden insgesamt 36 Waffen samt Munition eingezogen. Zudem wurde der Angeklagte auch noch verurteilt, den Erlös aus einem Waffenverkauf an andere in Höhe von EUR 3.000,-- an den Bund zu zahlen (sogenannter "Verfall"). Das Urteil ist rechtskräftig. Gegend den "Waffenlieferanten" dieses Angeklagten wird im Oktober am Landesgericht Innsbruck verhandelt, gegen zwei seiner "Waffenabnehmer" geht die Staatsanwaltschaft München vor."

Mit der Sache abgeschlossen
Vor Gericht erklärte der Angeklagte, dass er mit seine früheren Leidenschaft abgeschlossen und die Waffen über einen Zeitraum von 50 Jahren zusammengetragen habe. Der Mann war bis dato unbescholten und habe, so der Verteidiger des Zillertalers, die Realität und Legalität aus den Augen verloren. Von einer Haftstrafe wurde, aufgrund der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten, abgesehen.

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