Kritik an Freizeitwohnsitzabgabe

BEZIRK (red). Neos Klubobmann LAbg. Dominik Oberhofer stimmt bei der Kritik am Gesetzesentwurf zur Freizeitwohnsitzabgabe mit Gemeindeverbandschef Schöpf überein. Zusätzlich fordert NEOS eine Anpassung der Abgabenhöhe.„Der Gesetzesentwurf für die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe lässt tatsächlich sehr viel Interpretationsspielraum zu. Obwohl im Entwurf ausdrücklich von einer Zweitwohnsitzabgabe die Rede ist, bezieht sich die Abgabe nur auf Freizeitwohnsitze, die zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden. Hiermit öffnen wir zukünftigen Diskussionen Tür und Tor und erschweren den Bürgermeistern ihre Kontrollarbeit. NEOS fordert die Ausweitung der Abgabe auf alle Zweitwohnsitze mit Ausnahme jener Wohnsitze, die für Arbeits- bzw. für Fort- und Ausbildungszwecke genützt werden“, so Oberhofer. Abschließend verweist der NEOS Klubobmann einmal mehr auf die NEOS Forderung, dass sich der Abgabewert durch den Verkehrswert der Immobilie berechnen soll. „Für Freizeitwohnsitze in Millionenhöhe sind maximal 2.200 Euro Jahresabgabe fast schon lächerlich. Wir NEOS fordern eine Abgabe in der Höhen von einem Prozent des Verkehrswertes. 50 Prozent der dadurch entstanden Einnahmen sollen für den sozialen Wohnbau in der Gemeinde zweckgewidmet werden.“

Meldung

Bis Mitte des Jahres 2017 mussten die Gemeinden ihre Freizeitwohnsitze an das Land Tirol melden. Gemäß § 14 (4) hat die Landesregierung die Anzahl der Freizeitwohnsitze aufgrund der Meldungen der Bürgermeister zu erheben und im Internet zu veröffentlichen. Den aktuellen Stand der Erhebung mit den bisher eingelangten Meldungen der Gemeinden kann man im Internet unter der Adresse: www.tirol.gv.at/statistik-budget/statistik/freizeitwohnsitze/ abrufen. Offiziell wurden bis Mitte 2017 gut 10.000 Freizeitwohnsitze gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte mindestens genauso hoch sein.

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