Zugang zu therapeutischen Leistungen für Kinder und Jugendliche wird vereinfacht

TGKK-Direktor Arno Melitopulos, LH Günther Platter, LRin Christine Baur und TGKK-Obmann Werner Salzburger bei der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen Land Tirol und Tiroler Gebietskrankenkasse. | Foto: Land Tirol/Reichkendler
  • TGKK-Direktor Arno Melitopulos, LH Günther Platter, LRin Christine Baur und TGKK-Obmann Werner Salzburger bei der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen Land Tirol und Tiroler Gebietskrankenkasse.
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Durch diese Kooperation wird der Zugang zu therapeutischen Leistungen für Kinder und Jugendliche wesentlich vereinfacht. Gestartet wird mit Beginn des nächsten Jahres im Rahmen eines Pilotprojekts im Bezirk Kitzbühel. Danach ist die Ausweitung flächendeckend für ganz Tirol mit dem Augenmerk auf regionale Ausgewogenheit vorgesehen. Eine gemeinsame Verrechnung soll dabei die bisherigen Probleme bei der Übernahme von Therapiekosten beseitigen und für eine schnellere und bessere Therapie für Betroffene sorgen.

Gemeinsames Versorgungsmodell

Das Versorgungsangebot und die Diagnostik ist in den Bezirken höchst unterschiedlich und nicht immer optimal auf die Bedürfnisse der Betroffenen und Familien ausgerichtet. Auch dies soll im neuen Modell geändert werden: Alle für die Behandlung erforderlichen Berufsgruppen sollen vor Ort integriert werden.

Unabhängige Kommission – kombinierte Behandlungsformen

Im Zuge der Kooperation haben sich TGKK und Land auf eine unabhängige, hochqualifizierte Kommission geeinigt, die jeden Fall einzeln prüft und einem interdisziplinären Ansatz folgt: Sie legt eine Kombination aus mehreren Therapie- bzw. Behandlungsformen fest, begutachtet Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und das sinnvolle Ausmaß der Therapie. Damit kann für Betroffene individuell die passende Versorgung gewährleistet werden.

Wie läuft die Versorgung eines betroffenen Kindes und Jugendlichen ab?

  1. ÄrztInnen, Erziehungsberatung, Schulpsychologie, Kinder- und Jugendhilfe oder PsychotherapeutInnen weisen die Eltern auf das Problem hin und
  2. verweisen die Eltern an das geplante integrierte Versorgungssystem als Beratungsstelle.
  3. Erstgespräch mit einem klinischen Psychologen: Dieser stellt fest, ob das Kind innerhalb dieses Versorgungssystems behandelt werden kann bzw. verweist gegebenenfalls auf ein externes Angebot (im niedergelassenen Bereich).
  4. Sollte noch kein (fach)ärztlicher Befund bzw. eine entsprechende Verordnung vorliegen, werden diese eingeholt und bei Bedarf auch eine Entwicklungsdiagnostik im Rahmen des neuen Systems durchgeführt.
  5. Von einer externen ExpertenInnenkommission werden auf Basis der vorliegenden Befunde der Bedarf und das Ausmaß der durchzuführenden Therapien festgelegt, welche sodann innerhalb des Systems der integrierten Versorgung durchgeführt werden.

Dieses Angebot ist für die betroffenen Eltern kostenlos und kann über die ecard in Anspruch genommen werden.

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