Bodensparen in Tirol: Wie schauen die Supermärkte der Zukunft aus?

BEZIRK SCHWAZ (red). Boden ist in Tirol Mangelware. Damit auch künftige Generationen noch genügend Platz zum Leben und Wirtschaften haben, sagte LAbg. Kathrin Kaltenhauser dem enormen Bodenverbrauch bereits vor Jahren den Kampf an. Ihre Anregungen entsprechen damit genau jenen zentralen Weichenstellungen, die Landesrat Johannes Tratter in den aktuellen Novellen zur Raumordnung und zum Baurecht gesetzt hat. Nicht zuletzt durch die geplanten Regelungen zu den Stellplätzen bei Supermärkten kommt Bewegung ins Spiel.

Für die Abgeordnete Ing. Kathrin Kaltenhauser ist es nicht nur als VP-Sprecherin des ländlichen Raumes, sondern auch als Bäuerin sehr erfreulich, dass die Ressource Grund und Boden in Zukunft noch besser geschützt werden soll. „Der Verbrauch wertvoller Bodenressourcen ist in Tirol nach wie vor zu hoch", warnt Kaltenhauser. Beim Thema Parkflächen bei Supermärkten zeigt sie sich nun höchst erfreut, dass der zuständige Landesrat Mag. Johannes Tratter bei der Präsentation des neuen Wohnpaketes eine Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen in Form von Hoch- oder Tiefgaragen bei Handelsbetrieben analog zu den bestehenden Regelungen zu Einkaufszentren präsentierte. „Diese Maßnahme entspricht einer verantwortungsvollen Politik. Ich weiß zwar, dass ich die Vergangenheit nicht ändern kann, aber für die Zukunft trage ich Verantwortung und auch wenn nun diese Entscheidung nicht allen passt, so bin ich der festen Überzeugung, dass das ein ganz wichtiger Schritt für den Bodenschutz im Land Tirol ist. Mein Dank gilt Landesrat Tratter, der diese Maßnahmen umsetzt", so Kaltenhauser. Im Gegensatz zu Einkaufszentren durften Handelsbetriebe bis jetzt nämlich noch immer Parkflächen im Außenbereich bauen, wobei wertvollstes Grünland versiegelt wurde. „Durch die bevorstehende Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes werden nun auch Handelsbetriebe mit über 300 m2 Kundenfläche dazu verpflichtet, Stellplätze in Form von Hoch- und Tiefgaragen zu errichten. Dies entspricht den bereits bislang bestehenden Regelungen für Einkaufszentren", erklärt Kaltenhauser Tratters Vorstoß. Zusätzlich zur Errichtung von Stellplätzen in Form von Hoch- oder Tiefgaragen bei EKZ und Handelsbetrieben wurde die Fachabteilung beauftragt, Vorschläge für die Einführung einer Obergrenze für die Anzahl der Stellplätze bei solchen Betrieben vorzusehen.
Landesrat Mag. Johannes Tratter verweist auf weitere Maßnahmen: „Im Sinne der Reduktion des Flächenverbrauches ist eine Forcierung von Mehrfachnutzungen bei Handelsbetrieben sinnvoll. Möglich sind beispielsweise Dienstleistungsanbieter oder die Errichtung von Wohnungen in einem oder mehreren Geschoßen, dies selbstverständlich unter Beachtung der Ziele der örtlichen Raumordnung."

Sicherung von Flächen - schrittweise Umsetzung

Tratter stellt fest: „In Tirol sind nur rund zwölf Prozent der Landesfläche als Siedlungs- und Wirtschaftsraum zu verwenden. Praktisch natürlich deutlich weniger, will man unbebaute Frei- und Grünräume für Erholung und Landwirtschaft erhalten. Nicht zu übersehen sind zudem jene Bereiche, die aufgrund von Naturgefahren wie Hochwasser oder Lawinen nur eingeschränkt nutzbar sind. Entsprechend herausfordernd ist es, mit den Instrumenten der Raumordnung eine Balance zwischen schützenswerten Freiflächen einerseits sowie Entwicklungsbereichen für Siedlungen und Wirtschaft andererseits zu finden", schildert Tratter die Situation in Tirol. Bereits im Juli 2015 fasste daher der Tiroler Landtag eine Entschließung zum Erhalt von hochwertigen landwirtschaftlichen Böden. Dieser Schutz wird in zwei Schritten umgesetzt.
„In einer ersten Phase wurden bereits bestehende Raumordnungsprogramme für landwirtschaftliche Vorrangflächen und überörtliche Grünzonen überarbeitet und fortgeschrieben sowie mit Vorsorgeflächen ergänzt", erklärt Tratter. „In einem zweiten Schritt wurden und werden laufend neue Regionalprogramme für landwirtschaftliche Vorsorgeflächen nach einer einheitlichen Methodik erstellt, in der vor allem die Bodenbonität, Flächengröße und Hangneigung berücksichtigt werden. Mit diesen Programmen werden aber nicht nur hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen gesichert, sondern auch die Gemeinden dabei unterstützt, kompakte Siedlungsgebiete mit ausreichendem Erholungsraum sicherzustellen", so Tratter zum Stand der Umsetzung.

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