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FAQ zur Landtagswahl in Tirol 2022

Am 25. September wählt Tirol einen neuen Landtag. Hier beantworten wir wichtige Fragen zur Wahl in Tirol.  | Foto: Land Tirol
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Am 25. September wählt Tirol einen neuen Landtag. Hier beantworten wir wichtige Fragen zur Wahl in Tirol.

TIROL. In Tirol wird der Landtag alle fünf Jahre gewählt. Dieses Jahr wurde die Wahl allerdings vorverlegt, nachdem Landeshauptmann Günther Platter im Mai seinen Rücktritt aus der Politik bekannt gegeben hatte. Neun Wählergruppen stellen sich tirolweit zur Wahl, zwei kandidieren in Innsbruck beziehungsweise Innsbruck und Innsbruck-Land.

Was und Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Abgeordneten zum Tiroler Landtag. Der Landtag ist das Landesparlament eines Bundeslands. Ihre Aufgabe ist es, Gesetze zu beschließen und die Landesregierungen zu kontrollieren. Der Landtag wählt dann die jeweilige Landesregierung. Die stimmenstärkste Partei, genauer der mitgliederstärkste Landtagsklub, stellt üblicherweise, aber nicht zwingend, den Landeshauptmann.

Wie wird der Landtag gewählt?

Der Landtag wird in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlen aufgrund des Verhältniswahlrechts periodisch von den wahlberechtigten Staatsbürgern, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Bundesland haben, gewählt.

Wer darf wählen?

Bei den Landtagswahlen darf jeder mit einer österreichischen Staatsbürgerschaft wählen, der seinen Hauptwohnsitz in Tirol hat und spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt wird. Wählen dürfen auch Auslandstiroler ab 16 Jahre. Ausnahmen vom Wahlrecht: Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind jene Personen, denen durch einen Richter das Stimmrecht entzogen wurde (bei Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren wegen einer sogenannten Vorsatztat und bei Freiheitsstrafen. von mehr als einem Jahr bei Straftaten gegen den Staat).

Gibt es eine Wahlpflicht?

Für Landtagswahlen gibt es keine Wahlpflicht. Diese wurde in Tirol im Juni 2004 abgeschafft. Man muss daher nicht wählen gehen.

Wo ist mein Wahllokal?

Jeder Wahlberechtigte bekommt eine Wahlinformation. Hier bekommt man alle Informationen zum Wahllokal bzw. zu den Öffnungszeiten der einzelnen Wahllokale. Das letzte Wahllokal schließt um 17:00

Das sind die Wahllokale für den 25. September

Wie kann man wählen?

  • Am Wahlsonntag im Wahllokal des Hauptwohnsitzes
  • Mit der Wahlkarte: diese kann persönlich in der eigenen Gemeinde abgegeben werden, per Post (rechtzeitig) an die Gemeinde geschickt werden sowie am Wahlsonntag in einer beliebigen Gemeinde abgegeben werden
  • mittels "Fliegender Wahlkommission"

Die Beantragung der Wahlkarten ist bei der jeweiligen Gemeinde bis spätestens 23. September möglich.

Wahlkarten können ab jetzt beantragt werden

Sollte man die Wahlkarte verloren haben, kann kein Duplikat angefordert werden. So wird verhindert, dass ein Wähler zwei Stimmen abgeben kann. Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen. Die kaputte Wahlkarte muss dann aber abgegeben werden.

Wählen im Wahllokal

Zum Wählen am Wahlsonntag muss ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Sollte man bereits eine Wahlkarte beantragt haben, ist auch diese mitzubringen.

Die Wahlbehörde im Wahlbüro

Für die Durchführung der Landtagswahl werden zunächst die Wahlbehörden gebildet. Für jede Gemeinde gibt es eine Gemeindewahlbehörde bzw. wie in Innsbruck eine Sprengelwahlbehörde. In jedem Wahlbüro gibt es einen Wahlleiter und von den Parteien gestellte Beisitzer. Zusätzlich kann jede kandidierende Partei einen Beobachter stellen.

In der Wahlkabine

Sollte man während der Abgabe der Stimme in der Wahlkabine telefonieren, ist dies möglich, kann aber vom Wahlleiter untersagt werden. Auch wenn man zu lange in der Wahlkabine bleibt, kann der Wahlleiter einen zum Verlassen der Wahlkabine auffordern. Es ist jedem überlassen, ob er seinen Stimmzettel fotografiert und auf Social Media teilt. Verboten ist jedoch – da in Österreich Wahlen geheim sind – fremde Stimmzettel zu fotografieren und zu veröffentlichen.

Wer darf in die Wahlkabine mit hinein?

Nach der Tiroler Landtagswahlordnung darf nur der Wähler/die Wählerin in die Wahlkabine. Mit in die Wahlkabine dürfen nur Kleinkinder und eine Begleitperson von körper- oder sinnesbehinderte Menschen. Das Kind darf den Wahlzettel nicht ausfüllen. Das Wahlrecht muss persönlich ausgeübt werden. Allerdings kann eine schwer sehbehinderte und gebrechliche Person eine ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Barrierefreies Wählen? – Hier gibt es alle Optionen

Hunde in die Wahlkabine mitzunehmen, ist grundsätzlich erlaubt, solange dadurch die Ruhe nicht gestört wird.

Einen gültigen Stimmzettel abgeben

Es kann bei der Landtagswahl maximal eine Wählergruppe (Partei) gewählt werden. Diese Stimmabgabe muss für die Wahlbehörde eindeutig erkennbar sein, so dass die Stimme auch gezählt werden kann. Am besten macht man ein Kreuz im entsprechenden Kreis unterhalb der jeweiligen Wählergruppe. Möglich sind aber auch andere Zeichen im Kreis zur Abgabe der Stimme. Möglich sind aber auch das Anhaken bzw. das Unterstreichen einer Wählergruppe oder auch das Durchstreichen aller Listen bis auf eine. Für eine gültige Stimmabgabe muss der amtliche Stimmzettel verwendet werden.

Sollte man sich beim Stimmzettel vertan haben, holt man sich beim Wahlleiter am besten einen neuen Stimmzettel. Man darf auch auf den Wahlzettel etwas schreiben oder malen sowie ihn speziell falten, solange klar ersichtlich ist, welcher Partei man seine Stimme gegeben hat. Aber Achtung auf das Wahlkuvert darf nichts gezeichnet oder geschrieben werden.

Vergabe von Vorzugsstimmen

Es können zwei Vorzugsstimmen vergeben werden: eine Stimme für den Kandidaten von der Landesliste und eine an einen Wahlkreis-Kandidaten. Stimmensplitting ist allerdings nicht möglich: das heißt, wählt man eine Partei X, kann die Vorzugsstimme nicht an einen Kandidaten der Partei Y vergeben werden. Macht man dies trotzdem, gilt die Partei, die angekreuzt wurde, die Vorzugsstimme ist ungültig. Die Liste der Wahlkreiskandidaten steht auf dem Stimmzettel, die der Landeskandidaten findet sich auf einem Aushang in der Wahlkabine.

Was sind Vorzugsstimmen?

Mit Hilfe der Vorzugsstimmen, entscheiden die Wähler, welche Personen in den Landtag einziehen. Die Mandate werden nach den von den Parteien eingereichten Listen vergeben. Kandidaten mit vielen Vorzugsstimmen werden dann vorgereiht.

Nach der Wahl – Auszählung der Stimmen

Bei der Auszählung der Stimmen darf nicht zugeschaut werden. Für die Auszählung wird das Wahllokal geschlossen. Nur die Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben. Die letzten Wahllokale schließen um 17.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Bezirke veröffentlicht werden.

Unterschied zwischen "Ergebnis", "Trend" und "Hochrechnung"?

  • Ergebnis: Das ist die Zahl der ausgezählten Stimmen in der Gemeinde bzw. landesweit.
  • Trend: Addiert man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke), kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den "Trend" ablesen.
  • Hochrechnung: Hier wird das Ergebnis aufgrund von wenigen vorliegenden Ergebnissen mit Hilfe von komplexen Rechenmodellen vorwegberechnet.

Wann gibt es das endgültige Wahlergebnis?

Auch wenn einzelne Wahllokale schon zu Mittag schließen, wird das Ergebnis der einzelnen Gemeinden erst ab 17:00 bekannt gegeben. Das heißt, das endgültige Wahlergebnis - ohne Briefwahl beziehungsweise Wahlkarten wird gegen 19: 00 am Sonntag, 25. September erwartet. Seit der Neuerlassung der Tiroler Landtagswahlordnung aus dem Jahr 2017 werden die Briefwahlstimmen bereits am Wahltag von den Gemeinden ausgezählt.

Fahrplan bis zur Landtagswahl am 25. September

Amtlich wird das Ergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde in der Woche nach der Wahl.

Welche Partei zieht in den Landtag?

Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent (Fünf-Prozent-Hürde) landesweit oder ein Grundmandat in einem der neun Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.
Der Tiroler Landtag besteht aus 36 Abgeordneten, die ihr Mandat (politischen Vertretungsauftrag) ausüben. Das Wahlergebnis entscheidet dann, welche Partei, wie viele Mandate erhält.

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